Bauantrag Abbruch eines Einfamilienwohnhauses,Neubau eines Dreifamiienwohnhauses auf FlNr. 31, Gemarkung Ketteldorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Abbruch des bestehenden Einfamilienwohnhauses und die Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr 31, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 24.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Das geplante Gebäude erhält zwei Geschosse und ein Satteldach mit 40° Dachneigung.
Das abzubrechende Gebäude hat auch zwei Vollgeschosse mit Satteldach, so dass sich das neue Gebäude gut in die Umgebung einfügt.
Es sind zwei Wohnungen mit je 107 m² Wohnfläche und eine dritte Wohnung mit 45 m² Wohnfläche geplant. Nach der städtischen Stellplatzsatzung sind hierfür fünf Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Diese werden auch nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr 31, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 24, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 12:15 Uhr