Bauantrag Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, in Gottmannsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.05.2018 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der ursprüngliche Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 02.02.2018 genehmigt.
Der vorliegende Tekturplan beinhaltet folgende Änderungen:
Verschiebung der Lage des Gebäudes im Grundstück um 2,90 m nach Süden und 2,03 m nach Westen
Höherlegung des Gebäudes um ca. 60 cm, um weniger in das Gelände einzuschneiden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Beide Änderungen betreffen keine bauplanungsrechtlichen Belange.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Mit der geplanten Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn weiterhin eingehalten.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2019 08:03 Uhr