Bauantrag Ausbau Dachgeschoss und Dachgauben auf Fl.Nr. 458, Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Ausbau des Dachgeschosses und die Errichtung von Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 458, Gemarkung Bürglein, Zum Ehrenmal 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Es handelt sich um die Schaffung von zusätzlichen Räumen zur bestehenden Wohnung. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ist damit gegeben.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Wegen des Zuschnitts und der Größe des Grundstücks von nur 241 m² hält das bestehende Gebäude bereits jetzt die nach Art 6 BayBO erforderlichen Abstandsflächen im Nordwesten und Südosten nicht ein.
Bei der Abstandsfläche im Südosten handelt es sich um die städtische Straße Zum Ehrenmal. Nach der BayBO sind die Abstandsflächen bis Straßenmitte zulässig. Sie werden augenscheinlich schon jetzt durch das bestehende Gebäude geringfügig überschritten.
Für die Errichtung der Dachgauben ergeben sich zusätzliche Abstandsflächen. Hierfür wurde im Nordwesten und Südosten eine Abweichung von Art 6 BayBO beantragt, da der nordwestliche Nachbar und die Stadt im Südosten keiner Abstandsflächenübernahme zustimmen. Die Zulassung dieser Abweichungen liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ansbach.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses und der Errichtung von Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 458, Gemarkung Bürglein, Zum Ehrenmal 2, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2018 09:38 Uhr