Kindertagesstätten Heilsbronn; Planung Kindergartenjahr 2019/2020; ggf. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.03.2019 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat sich in seiner Sitzung vom 19.12.2018 mit der Bedarfsplanung befasst und folgenden Bedarf an zusätzlichen Gruppen von Kindertageseinrichtungen festgestellt:
2 Krippengruppen (ab sofort, derzeit in Provisorien)
3 Regelgruppen (2 Regelgruppen ab September 2019, 1 weitere Regelgruppe ab September 2021)
Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu den Krippenkindern, die vorübergehend in Provisorien untergebracht werden können, für die beiden voraussichtlich ab September 2019 benötigten weiteren Gruppen noch keine Räume zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Personal, Betriebsträger etc. .

Die Prognosen über die nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Bevölkerungsentwicklung sind dem Stadtrat bestens bekannt, ebenso die Tatsache, dass sich die Entwicklung der Kinderzahlen nicht vorab bis ins letzte planen lässt und die Angaben keine Gewähr geben.

Kindertagesstätte in Bürglein

Bereits am 04.07.2018 wurde die Betriebsträgerschaft für 1 Krippengruppe und eine weitere Gruppe (Regel- oder Krippengruppe) dem Diakonieverein Heilsbronn e.V. in Aussicht gestellt. Weiter wurde der Bau einer Kindertagesstätte in Bürglein befürwortet soweit die Parameter passen. Ein Baukostenzuschuss im bisherigen Umfang für eine 2-gruppige Kindertagesstätte auf dem eigenen kirchlichen Grundstück in Bürglein wurde ebenfalls in Aussicht gestellt.
Auf diesen Beschluss reagierte der Diakonieverein mit Schreiben vom 24.07.2018. Darin ging es dem Diakonieverein darum, dass die Stadt einer größeren Einrichtung und ggf. einer Ergänzung durch Schulkinder (Hort) zustimmt und ggf. eine 100 %ige Defizitdeckung für eine kleinere Einrichtung  befürwortet.
Am 14.01.2019 ging beiliegendes Schreiben ein, in dem der Diakonieverein zur Klärung von Planungsfragen um Gespräche bzw. Unterstützung bat.
Dieses Gespräch mit Frau Bammes, Herrn Pfarrer Dr. Schindler, Herrn Kempf und dem Planer, Herrn Scheuenstuhl, fand am 12.02.2019 im Sitzungssaal statt.
Hierbei wurde wie folgt auf die im Schreiben vom 14.01.2019 gestellten Fragen bzw. Punkte eingegangen:
1. Klärung der grundsätzlichen Machbarkeit am Standort Bürglein

Der Diakonieverein Heilsbronn stellt eine Machbarkeitsstudie vor, die in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planer, Herrn Scheuenstuhl, erstellt wurde. Diese Studie sieht eine viergruppige Kindertageseinrichtung inkl. einer Hortgruppe vor, die auf dem Grundstück mit Außenbereich machbar ist. Im Gemeindehaus Bürglein könnte eine provisorische Regelgruppe untergebracht werden. Den Bedarf einer viergruppigen Kindertageseinrichtung sieht die Verwaltung am Standort Bürglein nicht. Die aktuellen Kinderzahlen in Bürglein wurden besprochen (s. Anlage Bedarf KiTa/Hort). Auch eine Kindertagesstätte mit beispielsweise 18 Krippenplätzen, 30 Regelplätzen und 25 Hortplätzen wurde angedacht. Diesbezüglich sollten die Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung geprüft werden. Dazu ist auch anzumerken, dass die erhöhte Förderung der Hortgruppen – und auch anderen Gruppen - mit 90 % seitens des Freistaates noch nicht gesichert ist. Dankenswerterweise wird seitens des Diakonievereins auch nochmals auf den Ablauf der Bindungsfrist für die KiTa Pfarrgasse hingewiesen, die Handlungsspielräume schafft und diskussionswürdig sind.

2. Zusage des langfristigen Bestands für den Grundschul-Standort Bürglein

Die Stadt Heilsbronn kann keine grundsätzliche langfristige (z.B. über 10 Jahre) Standortgarantie für die Grundschule Bürglein geben, da die Regierung von Mittelfranken und das Schulamt zuständig sind.

Die bei der Begehung der Grundschule Bürglein am 04.12.2018 bisher angesprochenen Mängel, die durchaus einen beachtlichen finanziellen Aufwand mit sich bringen können sind zunächst sekundär. Gerne könnten entsprechende Vorschläge, Kostenschätzungen zusammengestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung mit entsprechender Unterstützung tätig werden, was auch einen nicht unbeachtlichen finanziellen Aufwand mit sich bringen könnte.
3. Entscheidung über die Bedarfsnotwenigkeit konkreter Kita-Plätze
 
Eine Betriebsträgerschaft für eine Krippengruppe und eine weitere Gruppe (Regel- oder Krippengruppe) in Bürglein wurde dem Diakonieverein Heilsbronn bereits in der Stadtratssitzung vom 04.07.2018 in Aussicht gestellt. Die Kinderzahlen wurden besprochen (s. Anlage). Die Übernahme einer Kindertagesstätte in Bürglein und zugleich einer zusätzlichen Waldkindergartengruppe in Heilsbronn wurde vom Diakonieverein abgelehnt. Für eine evtl. Personalübernahme durch den Diakonieverein wurde grundsätzlich Bereitschaft signalisiert.
4. Rahmendaten für die Wirtschaftlichkeit

Dankenswerterweise wurde gemeinsam mit Hr. Wolfgang Kempf wurde beiliegende Gegenüberstellung erstellt, die Vor- und Nachteile des Standortes Bürglein aufzeigt.
(Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Kindertagesstätte des Diakonievereins ist die Stadt Heilsbronn nicht Ansprechpartner)
5. Rechtzeitige Einrichtung von Provisorien für Herbst 2019

Weichenstellung im Frühjahr 2019 erforderlich (siehe Schreiben Diakonieverein)

Als Ergebnis der Besprechung wurde vereinbart, dass die Stadt die Fördermöglichkeiten in Bezug auf eine Kindertagesstätte mit 18 Krippenplätzen, 30 Regelgruppenplätzen sowie 25 Hortplätzen bzw. Schulkindbetreuung abklärt. Der Diakonieverein wollte daraufhin bis Ende Februar (nach einer Sitzung des Vorstandes) antworten.
Eine Antwort des Diakonievereins liegt mit Mail vom 08.03.2019 vor.
Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in Bürglein weiter befürwortet. Auf die im März 2018 eingegangene Unterschriftenliste darf verwiesen werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb kann dort nicht generell ausgeschlossen werden. Es sind nach dem BayKiBiG lediglich Kindertagesstätten im ländlichen Raum mit weniger als 25 Kindern besonders förderfähig.
Da ein leider Erwerb des Grundstückes durch die Kirchengemeinde Bürglein nicht wie vom Diakonieverein angenommen im Herbst 2018 vereinbart werden konnte, wird nun auf Nachfrage durch die Stadtverwaltung die Anpachtung des Grundstückes durch den Diakonieverein erwogen, was weitere Fragen aufwirft.
Zur Finanzierung der Investitionen durch freigemeinnützige Träger wurden bisher verschiedene Finanzierungsvarianten angewandt, da jede Baumaßnahme individuell ist. So unterschiedlich sind auch die Fördervoraussetzungen und dementsprechend fiel auch die Förderung für jedes Vorhaben jeweils unterschiedlich aus.
Lange Zeit war rechtlich vorgegeben und praktiziert die 2/3-Regelung, bei der Stadt und Staat 2/3 der förderfähigen Kosten übernahmen. Seit Wegfall dieser Regelung (2012) hat sich der Eigenanteil der Kindertagesstättenträger deutlich verringert, da die Stadt Heilsbronn die staatl. Fördermittel ausnutzen und die Betreuung der Kinder bestmöglich gestalten wollte. Auch hier liegen die Berechnungsalternativen bei.
Allgemeines
Aufgrund der ersten Auswertung der Anmeldewoche (18.02. – 22.02.2019) zeigt sich, dass die beiden Krippengruppen, die jetzt in Provisorien untergebracht sind, auch weiterhin benötigt werden. Aktuell können 8 Krippenkinder und 11 Regelgruppenkinder unterjährig im Kindergartenjahr 2019/2020 nicht untergebracht werden. Allerdings können An- und Abmeldungen das Bild laufend verändern!
Die für Herbst 2019 erwarteten 2 zusätzlichen Gruppen werden somit voraussichtlich benötigt, allerdings nicht zwei Regelgruppen, sondern eine Regelgruppe und eine Krippengruppe. Die für Herbst 2020 prognostizierte zusätzliche Regelgruppe sollte nach derzeitigem Stand weiter eingeplant werden.
Die nicht geklärte Unterbringung der zusätzlichen Krippen- und Regelkinder erfordert eine umgehende Entscheidung, da neben den Räumen (ggf. Bauantrag erforderlich) auch die Trägerschaft geklärt und das Personal gefunden werden muss.
Zur Erläuterung: Mit den beiden Krippengruppen in Provisorien am Peter Pan  und den nun benötigten zusätzlichen Gruppen ab Herbst 2019 sind aktuell insgesamt 4 Gruppen dauerhaft unterzubringen!
Wie bereits in 2018 im Stadtrat ausgeführt, werden für kurzfristig umsetzbare Lösungen folgende Alternativen wohl in Betracht kommen:
  • Bauernhofkindergarten am Berghof (Räumlichkeiten wurden auf Mietbasis angeboten; Rücksprache mit Anbieter läuft)
  • Waldkindergarten mit Bauwagen (Lieferzeit aktuell ca. 6 - 9 Monate)
  • Anmietung bzw. Nutzung geeigneter Räumlichkeiten (Umbau i. d. R. erforderlich)
  • Die Grundschule Heilsbronn oder angrenzende Objekte sollten wegen der auch dort herrschenden Raumknappheit und der Planungen wegen evtl. anstehender Baumaßnahmen nicht in Betracht gezogen werden.
In Abhängigkeit von der Frage, ob hoffentlich eine Zusammenarbeit mit dem Diakonieverein Heilsbronn e.V zu Stande kommt oder nicht, wenn dieser z.B. eine 2-gruppige Einrichtung in Bürglein ablehnt und der Stadtrat Heilsbronn keine andere Bedarfszuweisung ausspricht, ist zu entscheiden, wie die Stadt Heilsbronn die Deckungslücke auffängt.
Eine jährlich, an den jeweils vorliegenden Anmeldezahlen orientierte, kurzfristige Einrichtung von Kindertagesstättengruppen ist logistisch kaum möglich und auch für die Eltern unbefriedigend, so dass zumindest in einem Mehrjahres-Zeitraum geplant werden sollte.
Die Stellung eines Zuschussantrages im Wege der Sonderfinanzierung mit sehr günstigen Förderbedingungen der Kindertageseinrichtungen hat wie bereits mehrfach hingewiesen, bis 31.08.2019 zu erfolgen und ist deshalb für in diesem Jahr noch nicht geplante Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig möglich. Selbst bei fristgemäßem Antrag ist es nicht gesichert, dass Maßnahmen nach dem aktuellen Programm gefördert werden, da die Mittel zwischenzeitlich wohl bereits ausgeschöpft sind. Eine Fortführung des Förderprogrammes ist nach Informationen des Bayerischen Städtetages und der Regierung von Mittelfranken noch nicht entschieden, aber zu erwarten. Allerdings ist nicht sicher, ob die Förderkonditionen unverändert bleiben oder geändert werden.
Eine temporäre Lösung sollte jedoch auf mindestens 5 Jahre geplant werden, da auch ein evtl. Neubau einige Zeit in Anspruch nimmt. In jedem Fall ist auch aus finanzieller Sicht die Finanzierung einer Kindertagesstätte im Rahmen des (zeitlich begrenzten) Sonderförderprogrammes anzustreben. Je frühzeitiger ein Förderantrag gestellt werden kann, desto besser.
Dieser Sitzungsvormerkung sind zunächst beigefügt: Bedarfszahlen für eine Kindertagesstätte, Hort mit aktueller Situation in Bürglein, Vor- und Nachteile in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Gegenüberstellung der Investitions- und Förderbeträge für verschiedene Varianten und eine Übersicht über mögliche Alternativen zu Räumlichkeiten, das Schreiben des Diakonievereins vom 24.07.2018 und 14.01.2019 sowie der Mailverkehr zwischen dem 21.02. und 12.03.2019 in dieser Angelegenheit.
Dem Stadtrat zur Beratung- und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Neubau Kindertagesstätte mit 1 Krippen-, 1 Regel- und 1 Hortgruppe in  Bürglein mit Trägerschaft durch den Diakonieverein Heilsbronn e.V.
Der Stadtrat sieht den Bedarf für weitere Kindertagesstätten und plant zukunftsorientiert. Um die derzeit sehr guten Fördermöglichkeiten auszunutzen, ist ein weiterer Kindertagesstätten-Neubau in Heilsbronn zu planen. Die Frage einer Betriebsträgerschaft ist davon unabhängig.
Sollte bis 29.03.2019 mit dem Diakonieverein eine Einigung zu den bisher geltenden Konditionen (u.a. Defizitvereinbarung) erzielt werden, eine 2-gruppige Kindertagesstätte in Bürglein zu errichten, ist eine zusätzliche, voraussichtlich 3-gruppige Einrichtung in Heilsbronn erforderlich. Wenn eine Einigung in Bezug auf Bürglein nicht erzielt wird, muss eine zusätzliche, voraussichtliche 5-gruppige Einrichtung in Heilsbronn entstehen.
Ein im Neubau in Bürglein integriertes Hortangebot bzw. Schulkindbetreuung wird darüber hinaus ebenfalls befürwortet.
Ein Baukostenzuschuss der Stadt Heilsbronn wird zur Ausnutzung des maximal möglichen Staatszuschusses in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten hinausgehenden Baukosten, die z.B. auf Hanglage ect. zurück zu führen sind, vom Diakonieverein zu tragen sind.
Ab Herbst 2019 soll im Bedarfsfall für den Zeitraum von 3-5 Jahren eine Anmietung der angebotenen Räume in der Berghofstraße für die weiter benötigte Krippen-und Regelgruppe erfolgen. Die baulichen Mindestvoraussetzungen (wie 2. Rettungsweg, ggf. Anpassung Sanitätsbereiche) werden durch die Stadt Heilsbronn im unbedingt notwendigen Umfang geschaffen. Die Betriebsträgerschaft für eine Einrichtung am Berghof übernimmt vorerst die Stadt Heilsbronn.
Errichtet der Diakonieverein Heilsbronn e.V. in Bürglein eine Kindertagessätte, so übernimmt er bis zu deren Fertigstellung die Gruppen in Provisorien.
Sollte bis Herbst 2020 ein weiterer Bedarf an Gruppen bestehen, sind unter Umständen bis zur Fertigstellung der geplanten Neubauten weitere Provisorien (beispielsweise auch Waldkindergarten, Bauernhofkindergarten) einzurichten.
Die Verwaltung wird vom Stadtrat beauftragt, die erforderlichen Schritte umgehend einzuleiten und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr