Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) für das Neubaugebiet "An den Schwabachauen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über die Anfrage zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich des Neubaugebietes „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.10.2019 informiert. Auf die entsprechende Vormerkung wird verwiesen.
Im Nachgang wurde eine verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn angefordert, welche mit Schreiben vom 22.11.2019 am 26.11.2019 bei der Stadt Heilsbronn einging.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn teilt hierin mit, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt wären.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadt Heilsbronn eine Unterschriftensammlung der Anwohnerschaft, die sich positiv zur der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches positioniert. Ohne Prüfung durch die Stadtverwaltung wird mitgeteilt, dass 49 der 52 BauwerberInnen sich grundsätzlich positiv für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches aussprechen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach rechtlicher Einschätzung die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) nicht vorliegen. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn kann insoweit nicht nachvollzogen werden. Auf die rechtliche Würdigung und die Ausführungen der Vormerkung für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.10.2019 wird insoweit verwiesen.
Die Bürger sind über die Folgen aufgeklärt. Im Zuge der privaten Unterschriftensammlung weren die Folgen aufgezeigt.
Beschluss
Für die Ortsstraßen „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2020 09:52 Uhr