Mit Schreiben vom 24.10.2019 beantragt Herr Ludwig Hafner als 1. Vorsitzender der Weiherrechtler Weiterndorf im Stadtrat zu behandeln, ob eine Beteiligung der Stadt Heilsbronn an den Kosten für die Ausbaggerung des Weihers am Butzenhof, welcher den Rechtlern zur Winterung zugesprochen wurde, geleistet werden kann.
Nach unserer Aktenlage wurde vor der Eingemeindung der Gemeinde Weiterndorf für den Weiher mit Winterung an die Weiherrechtlergemeinschaft ein Pachtzins in Höhe von 864,00 DM geleistet. Der Pachtvertrag wurde seinerzeit nach Eingemeindungsvertrag vom 30.01.1971 von der Stadt Heilsbronn nicht übernommen, der Weiher blieb im Eigentum der Rechtler. Ein Pachtzins an die Stadt Heilsbronn wurde nicht erhoben.
In Art. 81 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist folgendes geregelt: „Wer Nutzungen bezieht, hat die auf dem Gegenstand des Nutzungsrechts ruhenden Lasten zu tragen und die zur Gewinnung der Nutzungen und zur Erhaltung oder Erhöhung der Ertragsfähigkeit erforderlichen Ausgaben zu bestreiten. Wird Gemeindevermögen teilweise von der Gemeinde, teilweise von Berechtigten genutzt, so sind diese Lasten und Ausgaben entsprechend zu teilen.“
In seinem Antrag vertritt Herr Hafner die Meinung, dass der Weiher auch den Zweck als Löschweiher erfüllt. Die vorhandenen Hydranten würden bei einem Brand im Unterdorf von Weiterndorf nicht ausreichen. Ebenso habe die Feuerwehr den Weiher in der Vergangenheit bei Feuerwehrübungen genutzt.
Durch die Stadtwerke Heilsbronn wurde überprüft, ob der Weiher tatsächlich als Löschweiher benötigt wird. Da ausreichend Druck und Entnahmemenge am Oberflurhydrant vor dem Weiher vorhanden ist, ist der Löschwasserbedarf ohne Wasserentnahme aus der Winterung gewährleistet.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher keine Verpflichtung der Stadt Heilsbronn gegeben, sich an Unterhaltskosten zu beteiligen.