Bauantrag ; Errichtung einer Dachgabe auf FlNr. 443/2, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Dachgaube an einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 443/2, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Dachgaube an einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 443/2 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 13:43 Uhr