Bauantrag Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Grundstück FlNr. 451, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 451 Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 2
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als gemischte Baufläche aus.

Gemäß Satzung wären 4 Stellplätze erforderlich, 2 Stellplätze werden im Bauplan nachgewiesen,
2 weitere Stellplätze sind auf dem Grundstück noch nachzuweisen, für die Genehmigung ist das Landratsamt zuständig. Die Erschließung ist über das örtliche Trennsystem gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 11.10.2019 bezüglich der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 451 Gemarkung Bürglein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2019 08:30 Uhr