Bauvoranfrage,
Errichtung von drei Garagen, einem Geräteschuppen, sowie einer Gartenlaube auf FlNr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung von drei Garagen, einem Geräteschuppen, sowie einer Gartenlaube auf Fl.Nr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn. Durch die Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Bebauung in Umfang und Örtlichkeit geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Das Grundstück befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnüberganges Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“.
Die geplanten Bauwerke selbst liegen nicht in der Fläche des Bebauungsplans.
Auf eine Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO
abgesehen werden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Auf Nachfrage teilt Herr Bießmann mit, dass das künftige Brückenbauwerk für den Bahnübergang von dieser Bauabsicht nicht beeinträchtigt wird, da der Baukörper ausreichend weit entfernt ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau von drei Garagen und einem Geräteschuppen sowie einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.11.2019 12:41 Uhr