Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Neubau Carport für Wohnwagen/Wohnmobil auf Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Carports für Wohnwagen/Wohnmobil auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 12 a.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die geplante Größe beträgt 7,88 m x 4,16 m. Die maximale Höhe ist mit 3,00 m geplant.
Die Errichtung wäre daher von der Größe aus betrachtet nach der BayBO verfahrensfrei.
Da sich das Baugrundstück jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 7 I befindet und der geplante Standort zum Teil außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erforderlich.
Bei verfahrensfeien Vorhaben liegt die Erteilung der Befreiung im Zuständigkeitsbereich der Kommune.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der von der Stadt gewünschte Abstand zur Grenze (Straße) von 1,50 m wird eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Beschluss
Für die Errichtung eines Carports für Wohnwagen/Wohnmobil auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 12 a, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr