Antrag auf Versetzen einer bestehenden Einfahrt
Daten angezeigt aus Sitzung: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) | 14.08.2019 | ö | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bei einem Ortstermin begründete der Antragsteller seinen Antrag mit einer potenziellen Gefährdung seiner Mitarbeiter und der Gäste, besonders auch der spielenden Kinder im Hof, die bei der momentanen Einfahrtsregelung bestehe.
Insbesondere dadurch, dass die Bedienungen jeweils den Einfahrtsbereich queren müssen, um zum Biergarten zu gelangen, besteht der Wunsch auf Versetzung der Einfahrt, wie auf anliegendem Lageplan ersichtlich.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde am Verfahren beteiligt und reichte mit Schreiben vom 26.07.2019 eine Stellungnahme ein. Aus polizeilicher Sicht bestehen gegen die Versetzung der Einfahrt keine Bedenken. Durch die nahe gelegene Kurve wird nach Einschätzung der Polizeiinspektion Heilsbronn keine gesteigerte Gefährdungssituation geschaffen, da der ausfahrende Verkehr aus dem Grundstück gemäß § 10 StVO sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Zur Verbesserung der Sicht wurde ein Rückschnitt der Hecke/Bepflanzung angeregt.
Seitens der Verwaltung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Vor Baubeginn hat aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen im Gehwegbereich eine Einweisung durch die Stadtwerke stattzufinden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0