Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2020 wurde zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt.
Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2019 entschieden.
Die sich seitdem noch ergebenden Änderungen wurden per Email vom 10.01.2020 bereits erläutert. Die weiteren Änderungen beruhen auf Haushaltsresteverschiebungen aufgrund von Buchungen zum Jahresende.
Im Verwaltungshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) Für eine weitere städtische Kindertagesstätte (KiTa Sonnenblume am Berghof), die ab Januar 2020 für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe in Betrieb gegangen ist, wurde ab dem Haushaltsjahr 2019 ein neuer Unterabschnitt 4644 gebildet. Die zum jetzigen Zeitpunkt abzuschätzenden Einnahmen und Ausgaben wurden bei den jeweiligen Haushaltsstellen ohne große Reserven angesetzt, weshalb es möglicherweise zu Überschreitungen kommen könnte.
B) Aufgrund Meldung des statistischen Landesamtes zur Jahresrechnung 2018 wurden die neuen Unterabschnitte 8100 und 8130 gebildet, da die Konzessionsabgabe von fremden wirtschaftlichen Unternehmen (MDN) nicht mehr unter dem Unterabschnitt 6300 gebucht werden dürfen (vorher HHSt. 6300.2200).
C) Die Ansätze bei den Energiekosten (HHSt. …5420, …5440) beruhen hauptsächlich auf den Vorjahreswerten, da die Abrechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Auch die Werte zu den kalkulatorischen Kosten (Ausnahme: Abwasser) sowie von Durchbuchungshaushaltsstellen zwischen Stadt und Stadtwerke beruhen überwiegend auf den Vorjahreswerten.
Im Vermögenshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) Aufgrund Meldung des statistischen Landesamtes zur Jahresrechnung 2018 dürfen Ausgaben des Fassadenförderprogrammes nicht mehr im UA 6150 gebucht werden. Diese Ausgaben und folglich auch die dazugehörige Förderung werden künftig im Unterabschnitt 6300 verbucht.
B) Keine extra Berücksichtigung fand der erst kürzlich eingegangene Zuschussantrag der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. v. zur Anschaffung von elektronischen Schießständen mit Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 32.075,02 €. Ein im Haushaltsjahr 2020 evtl. auszuzahlender Zuschuss verursacht unter Umständen dann überplanmäßige Ausgaben bei HHSt. 5500.9880 (bereitgestellte Mittel: 12.000 €; davon für unvorhergesehenes: 3.650 €)

Zum ausgegebenen Haushaltsplan-Entwurf ist zu berichtigen:
  • Die Erläuterung zur Grafik auf Seite 9 des Vorberichtes ist verdreht. Die blaue Linie in der Grafik beinhalten die Werte des Vermögenshaushaltes, die rosa Linie die des Verwaltungshaushaltes der Stadt.
  • Seite 27: Fehlblatt
  • Seite 104, HHSt. 4980.7880: Ansatz 0, da jetzt unter HHSt. 7500.6380
  • Seite 104: HHSt. 4980.7882: Erläuterungstext Ausgaben für Sportlerehrung: 4.000 €

Die Vorausschau zur kommunalen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 für die Stadt (Seiten 227 bis 238) als auch die der Stadtwerke (Seite 56 bis 67) liegen als Anlage bei und sind im Info-Archiv bereitgestellt.
Dazu ist vorläufig festzustellen, dass die auf Basis des Haushaltsjahres 2020 erstellte Finanzplanung einen höheren Finanzierungsbedarf gegenüber der Investitionsplanung ergab. Zur Deckung des weiter erheblichen Investitionsbedarfes der Stadtwerke wurden für die Werke Kreditaufnahmen angenommen, die den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen inkl. Werke gegenüber der bisher angenommenen Investitionsplanung in den Jahren 2021 und 2022 erhöhen. Die Zuführung an die allgemeine Rücklage im städt. Haushalt hat sich als Folge daraus im Jahr 2023 ebenfalls erhöht. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 können die Ansätze für die erheblichen Ein- und Ausgabepositionen im Strombereich für die Folgejahre besser abgeschätzt werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan näher überprüft werden.

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 21.004.800 € wird unter Berücksichtigung der Änderungen (31.000 € Beleuchtung Turnhalle mit Gegenfinanzierung) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 7.394.600 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2020, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.02.2020 10:36 Uhr