Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben auf Grundstrück FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/1 Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das bestehende Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans B3 (Bonnhof). Hierin festgesetzt ist unter Punkt 7.), dass „…Erker und sonstige Dachaufbauten….“ unzulässig sind. Im Bereich des Bebauungsplans wurde bereits mehrfach von dieser Vorgabe abgewichen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 260/1 Gemarkung Bonnhof zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr