Bauantrag Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Grundstück FlNr. 540, 541, 542 Gemarkung Seitendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragstellerin plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Trachenhöffstatt“ auf der Fl.Nr. 540, 541 und 542 Gemarkung Seitendorf.
Von der Verwaltung wird Folgendes bemerkt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes B48 Freiflächenphotovoltaikanlage Trachenhöfstatt.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO, da der zugrundeliegende Bebauungsplan keine Festsetzungen bzgl. der Größe der Anlage enthält. Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ausgeführt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Grundstücken FlNr. 540, 541 und 542, Gemarkung Seitendorf, wird zugestimmt. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO wird nicht abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr