Antrag auf Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg im Bereich der Grundstücke FlNr. 537, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.07.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 14.04.2020, eingegangen am 20.04.2020 stellte Herr Dr. Mühlbach den Antrag, mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten, um eine Fuß- und Radwegeunterführung für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst herzustellen (s. Anlage).
Inhaltlich wird dazu ausgeführt, dass durch den Rückbau an gleicher Stelle vormaligen Bahnüberganges ein stark frequentierter Wander- und Freizeitweg abgeschnitten wurde.
Die zwischenzeitlich vorhandenen Barrieren hindern darüber hinaus nicht ausreichend an der Querung des Bahnüberganges, weswegen des Öfteren beobachtet werden kann, dass Wanderer/Fußgänger die Bahngleise überqueren.
Die Gleisunterführung könne demnach ebenso genutzt werden, die bestehende Wasserleitung nördlich über die Bahnlinie hinweg zu verlängern, um auch für diesen Bereich Löschwasser vorzuhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung stellt eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme i.S.d. § 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Über Art, Umfang und Durchführung der Kreuzungsmaßnahme wäre daher eine Vereinbarung mit dem Unternehmen, das die Baulast des kreuzenden Schienenweges trägt (DB) erforderlich.
Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen der Unterführung wird von der Realisierung abgeraten. Eine Umsetzung des Antrages würde darüber hinaus mehrere Jahre andauern. Für die Ausarbeitung einer Kreuzungsvereinbarung und die entsprechenden vorbereitenden Planungsverfahren wäre bereits mit mehreren Jahren zu rechnen. Die Umsetzung unter Einhaltung entsprechender Sperrpausen würde weitere Zeit in Anspruch nehmen, weswegen mit einer Umsetzung in mindestens 5 Jahren ausgegangen wird.
Der durch die Maßnahme erzielbare Nutzen, eine Fuß- und Radwegeverbindung unter der Bahnlinie steht nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht im Verhältnis zum dafür notwendigen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn tritt mit der Deutschen Bahn AG in Verhandlungen ein, um eine Fuß- und Radwegeunterführung in Ersatzvornahme für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst am „Aschenschlag XI-7“ bzw. „Diebsgraben XI-3“ herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Datenstand vom 21.09.2020 10:42 Uhr