Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS); Beschluss über die 2. Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 07.10.2020 wurde aufgrund der Kalkulation des BKPV eine Anhebung der Abwassergebühren sowie der Herstellungsbeitragssätze beschlossen.
Eine Gebührenanhebung zum 01.07.2020 ist möglich, da bereits im Stadtrat vom 24.06.2020 ein „Rückwirkungsbeschluss“ gefasst wurde, evtl. die Gebühren zum Anfang des neuen Kalkulationszeitraumes anzuheben.
Die Beitragsanpassung erfolgt nun zum 01.11.2020, da zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2020 auch Beitragstatbestände verwirklicht wurden und damit eine rückwirkende Beitragserhöhung nicht möglich ist.

Beschluss

Folgende 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS) wird beschlossen:
s. Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.12.2020 11:48 Uhr