Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Landratsamt Ansbach hat sich auf Ansuchen der Kommunalen Allianz Kernfranken und der Kommunalen Allianz NorA im April 2018 sowie auf spätere Mitwirkung durch den Bayerischen Gemeindetages bereiterklärt, als Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz tätig zu werden und den Gemeinden das dafür notwendige Personal und die dazugehörigen Sachmittel gegen Entgelt bereitzustellen.
Eine Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Schnotz (Erster Bürgermeister Markt Bechhofen a. d. Heide, Kreisverbandsvorsitzender Bayerischer Gemeindetag im Landkreis Ansbach) im April 2020 ergab, dass die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (u. a. für die Besetzung der Stellen durch den Landkreis).
Für die Übergangszeit, vorerst für den Zeitraum von zwei Jahren (Vertragslaufzeit 15.04.2020 - 15.04.2022), genehmigte der Stadtrat in der Sitzung vom 29.04.2020 die Beauftragung der secopan gmbh, die bereits mit der Implementierung des Informationssicherheitsmanagements (ISMS) nach ISIS12 beauftragt ist und bereits seit August 2018 den externen Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke stellt, mit dem Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS), der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sowie der Stellung des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für die Stadt Heilsbronn und die Stadtwerke. Dieses Vorgehen wurde vorab mit Herrn Bürgermeister Schnotz abgestimmt.
Nachdem die drei Personen (ISB, DSB und Verwaltungskraft), die am Landratsamt Ansbach mit der Aufgabe betraut werden sollen, nicht sofort alle rund 55 Kommunen gleichzeitig, gleichwertig bedienen können, fordert der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach als Vorarbeit der Kommunen die von uns bereits abgeschlossene Einführung eines Informationssicherheits- konzeptes, sowie analog die in Arbeit befindliche Einführung eines Datenschutzkonzeptes.
Laut Vortrag im Juli 2019 am Landratsamt Ansbach betrügen die Gesamtaufwendungen des Landkreises für Personal, Anschaffungs- und Einrichtungskosten, laufenden Unterhaltskosten sowie Sonstige Kosten (z. B. Verwaltungskosten) pro Jahr 240.000,00 €. Die Kostenaufteilung soll zu 25 % nach Festbetrag und zu 75% nach Einwohnerzahlen erfolgen. Der Kostenbereich gesamt für Datenschutz und Informationssicherheit läge für alle Städte und Gemeinden zwischen 1.700,00 € und 13.800,00 € pro Jahr, wobei sich die Stadt Heilsbronn aufgrund ihrer Einwohnerzahl sicherlich im oberen Bereich der Kostenspanne einordnen ließe. Diese Berechnung diene als Annäherungsgröße und sei sehr vorsichtig inkl. Sicherheitspuffer gerechnet, so Herr Bürgermeister Schnotz.
Gemäß § 6 Absatz 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Entwurf 27.10.2020, siehe Anlage) errechnen sich die Kosten wie folgt:

Beitrag =        (Einwohnerzahl der Kommune) x (Kosten nach dieser Vereinbarung)
Gesamteinwohnerzahl der Verantwortlichen
Dabei werden die Kosten jeweils getrennt für den Datenschutz- sowie den Informationssicherheitsbeauftragten berechnet.
Im Rahmen der Förderung für interkommunale Zusammenarbeit vom 3. Dezember 2018 ist Büroausstattung, EDV usw. für das Personal am Landratsamt zu 85 %förderfähig. Nicht gefördert werden Personalkosten. Max. Fördersumme 90.000,00 €. Förderzeitraum 5 Jahre.
Eine Ersparnis für die Stadt Heilsbronn ergibt sich durch die neue Lösung gegenüber den aktuellen Konditionen nicht. Allerdings ist die derzeitige kostengünstige Lösung nur eine Behelfslösung, die nicht die erforderliche Kontinuität bietet.
In der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages – Kreisverband Ansbach – vom 13.10.2020 wurde über den aktuellen Sachstand berichtet sowie einzelne Aspekte des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach im Entwurf schwerpunktmäßig vorgestellt.
Damit die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zeitnah finalisiert werden kann, wird vom Bayerischen Gemeindetag – Kreisverband Ansbach gebeten, die erforderlichen Beschlüsse, wenn möglich, bis 30.11.2020 zu fassen.
Die finale Erstellung des Vertrages und Unterzeichnung durch alle teilnehmen Gemeinden sei für Dezember 2020/Januar 2021 geplant. Parallel erfolge die Ausschreibung der Stellen durch den Landkreis Ansbach, so der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach am 13.10.2020. Bewerbungsfrist: 17. November 2020 lt. Internetseite des Landratsamtes Ansbach.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn beschließt für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen und informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten und hierfür den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach (Stand: 27.10.2020) hinsichtlich Datenschutz- und Informationssicherheit einzugehen.
Darüber hinaus werden die (stv) Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages – Kreisverband Ansbach – beauftragt, die Abstimmungen, die ausweislich des Vertrages notwendig sind, mit dem Landkreis Ansbach zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 10:21 Uhr