Bauantrag Neubau/Sanierung best. Scheune und Umnutzung best. Holzlege zum Wohnhaus, FlNr. 50 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Neubau und die Sanierung einer bestehenden Scheune zum Wohnhaus auf Flurnummer 50 Gemarkung Weißenbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein. Die erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Wohnbebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaauschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Um-/Neubau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus auf Flurnummer 50 Gemarkung Weißenbronn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 14:44 Uhr