Tektur Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlagen, Vollunterkellerung, Balkonüberdachung, FlNr. 162, 162/2, 163, 261 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller hat eine Tekturplanung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlagen, Vollunterkellerung und Balkonüberdachungen auf Flurnummer 162, 162/2, 163 und 261, alle Gemarkung Heilsbronn, eingereicht. Zudem wurde mit dieser Tektur der Bauherrenwechsel seit Erteilung des Bescheides vom 08.05.2017 zum ursprünglichen Bauantrag mitgeteilt. Das ursprüngliche Bauvorhaben wurde durch das Landratsamt Ansbach mit Bescheid vom 08.05.2017 genehmigt.
Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Vollunterkellerung mit der geänderten Zugangssituation und den geplanten Anbau von Balkonanlagen.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung erforderlichen 18 Stellplätze werden in vorliegenden Planunterlagen weiterhin nachgewiesen, der erforderliche Kinderspielplatz (gem. BayBO Art. 7 Abs. 3) wurde in den Planunterlagen nicht berücksichtigt. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem zuständigen Landratsamt Ansbach.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer wurden nicht erneut eingeholt.
Der Antragsteller vorliegender Tektur begründet dies durch die geringfügigen Änderungen.
Aus Sicht der Bauverwaltung ist eine Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke jedoch erforderlich, was dem Antragsteller auch mitgeteilt wurde. Die Nachbarbeteiligung wurde durch die Stadtverwaltung durchgeführt. Den Nachbarn verbleibt noch Gelegenheit zur Einsichtnahme und Unterschriftsleistung bis zum 21.08.2020. Die Antragsunterlagen werden erst nach Fristablauf der Nachbarbeteiligung an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, die Erschließung ist gesichert.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlage, Vollunterkellerung und Balkonüberdachungen auf Flurnummer 162, 162/2, 163 und 261 alle Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr