Schulkindbetreuung Bürglein; Sachstand und ggf. Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Ausschusses für Bildung, 21.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Stadtratssitzung v. 16.06.2021 wurde darüber informiert, dass die Errichtung einer Mittagsbetreuung im Gemeindehaus Bürglein auf Grund der sehr kurzfristigen Planungs- und Vorbereitungszeit im Hinblick auf den zwingend einzuhaltenden Antragsvorlagetermin (30.06.2021) im Rahmen der Richtlinie nicht realisierbar ist. Da weitere Folgeprogramme für wahrscheinlich erachtet werden, will die Verwaltung dies weiterverfolgen.
Im Hinblick auf den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wurde die Vorgabe getroffen, dass die Voraussetzungen bzw. Anforderungen nach BayKiBiG erfüllt werden und die Platzzahl anhand der nach BayKiBiG zur Verfügung stehenden Fläche ermittelt werden.
Im Mai dieses Jahres hat das SG Planen und Bauen zusammen mit einem Architekten einen Ortstermin im Gemeindehaus in Bürglein (Bestandspläne s. Anlage) mit folgendem Ergebnis wahrgenommen:
Durch eine 3. Etagennutzung (Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss) ist ein Brandschutzkonzept im Rahmen einer Nutzungsänderung mit Antrag auf Baugenehmigung unerlässlich. Auch sind Vorgaben bzw. Auflagen nach den Vorgaben des Landratsamtes Ansbach zur weiteren Umsetzung einzuhalten.
Uns liegen lediglich vorab grobe Kosten mit insgesamt rd. 300 T€ für sämtliche Aus- und Umbauten nebst Ausstattung der Außenanlagen (Notausgang, Spielgeräte) vor. Durch die nicht einhaltbaren Förderfristen und die doch erheblichen Kosten wurde dies gestoppt. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Kellergeschoss
- Einbau einer Küche mit Anlieferung und Ausgabe
- Gruppenraum mit 2. Rettungsweg über Lichtschacht, Brüstungshöhe 1.10 m
- Gruppenraum als Speiseraum und zusätzlich Werk- bzw. Therapieraum
- Rampe für Servierwagen zum Gruppenraum
- Akustikmaßnahmen
Dachgeschoss
- Einbau 2. Rettungsweg über Freitreppe
- Evtl. Einbau eines 2. WC (Mädchen und Jungen)
- Akustikmaßnahmen
- Kleinere Umbauten – Öffnungen
Haustechnik
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Anpassung Sanitäranlage
- Ergänzung Elektroanlage
Einrichtung
- Ausstattung Küche und Speiseraum
- Ausstattung Gruppen- und Gruppennebenraum
- Ausstattung Werk- und Therapieraum
Außenanlage
- Anpassung für Treppenanlage und Notausgang
- Ausstattung mit Freizeit- und Spielgeräten
Aufgrund der Betrachtung der baulichen Voraussetzungen nach BayKiBiG hat sich erhebliche Kostensteigerung ergeben, weshalb dies erneut auf die Tagesordnung genommen wurde.
Die Stadt hat nun z.B. die in den Beschlussvarianten genannten Planungsalternativen.
Eine Bedarfsumfrage erfolgte zum September 2020, für einen Zuschussantrag ist eine aktuelle Umfrage zu erstellen.
Beschluss
Die Planungen sind trotz der höheren Kosten auf eine mögliche spätere Nutzung nach den Vorgaben des BayKiBiG auszurichten. Dabei sind nur zwingend erforderliche Maßnahmen vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2022 08:18 Uhr