Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zur Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.01.2022 wurde darüber informiert, dass zur weiteren Abstimmung mit der Förderstelle (Reg. v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung) zunächst das Parkplatzkonzept als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes fortgeschrieben werden muss.
Das Parkplatzkonzept wurde in der Folge durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Christofori & Partner in Abstimmung mit der Stadtverwaltung aktualisiert und in der beiliegenden Form ausgearbeitet.
Die anliegende Fortschreibung ist vor einer weiteren amtlichen Verwendung durch den Stadtrat zu beschließen, da das Konzept als Teil des Stadtentwicklungskonzeptes nur durch Beschluss des Stadtrates geändert werden kann.
Ergänzend zur anliegenden Auflistung der vorhandenen bzw. angestrebten Parkmöglichkeiten wird darauf hingewiesen, dass auch die Grundsatzentscheidung zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung Teil des Parkraumkonzeptes ist, da dadurch eine Lenkung der Langzeitparker auf Parkflächen außerhalb der Innenstadt verfolgt wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der anliegenden Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu. Die weiteren Abstimmungen mit der Regierung von Mittelfranken bzgl. der Fördermittel für die Hauptstraßensanierung sind auf dieser Grundlage zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr