Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heilsbronn; Beschluss über Änderung der Anlage
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 07.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzausschuss | 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 07.03.2018 | ö | 7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Anschaffung des neuen HLF 20 für die FFW Heilsbronn macht auch die Ergänzung der Verrechnungssätze erforderlich (siehe Nr. 1 und 2 der Anlage).
Außerdem wird vorgeschlagen, wegen der Berechnung von Falschalarmen folgenden Passus neu aufzunehmen (s. Nr. 5 der Anlage):
„Am dem 6. Einsatz durch Falschalarm innerhalb eines Jahres werden die vollen Einsatzkosten berechnet.“
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2018 16:39 Uhr