Markt Roßtal; Einbeziehungssatzung Nr. 11 "Stöckach-Nördlich Fasanenweg" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 bzw. § 13 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Roßtal beabsichtigt, mit der Einbeziehungssatzung „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ eine Baufläche für einen Bauwilligen zu schaffen.
Das Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von 720 m². Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gehen hiervon nicht aus. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung der Satzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 35 Abs. 6 BauGB „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ durch die Marktgemeinde Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 12:15 Uhr