Die Stadt Heilsbronn muss aufgrund der erheblich gestiegenen Ausgaben in allen Bereichen und um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern und um auch künftig investieren zu können, die laufende Einnahmesituation verbessern.
Um der Entwicklung rechtzeitig gegenzusteuern fanden dazu bereits zwei Sondersitzungen des Stadtrates statt (24.01.2024 und 21.02.2024). In diesen wurde bereits eingehend auf die finanzielle Situation der Stadt in den kommenden Jahren hingewiesen und diverse Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung besprochen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2024 wurde dabei eine Anhebung der Realsteuern bereits ab dem 01.01.2024 befürwortet und in nichtöffentlicher Sitzung bereits ein entsprechender Beschluss gefasst.
Grundsteuer
In Zuge der im nächsten Jahr anstehenden Grundsteuerreform will die Stadt Heilsbronn keine indirekte Steuererhöhung durchführen, sondern die Reform weitgehend aufkommensneutral durchführen, da sich der neue Hebesatz primär am bisherigen Grundsteueraufkommen ausrichten soll. Die im nächsten Jahr anstehenden Änderungen bei der Grundsteuer beruhen allein auf der Gesetzesänderung in Bayern. Die Feststellung der neuen Messbeträge durch das Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu künftigen Hebesätzen getroffen werden können.
Nachdem sich die allgemeine Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn, wie auch vieler anderer Kommunen leider unverschuldet verschlechtert hat (stagnierende Steuereinnahmen, gepaart mit stark steigenden Ausgaben), ist die Stadt verpflichtet frühzeitig gegenzusteuern.
Die Hebesätze in der Grundsteuer sind seit dem Jahr 1998 unverändert geblieben und liegen zum Teil deutlich unter denen der Mehrheit der umliegenden Gemeinden. Sie entsprechen im Fall der vorgeschlagenen Erhöhung bei der Grundsteuer für die in Heilsbronn ansässigen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) dem mittelfränkischen Durchschnitt (397,1 %, 1. Halbjahr 2023) und würden bei der Grundsteuer B noch unter diesem Durchschnitt (453,4 %, 1. HJ 2023) liegen.
Die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer bleiben fast vollständig bei der Stadt Heilsbronn und fließen nahezu nicht über die Kreisumlage ab, haben aber dabei keine gravierenden Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen. Sie dienen der Stabilisierung des Haushaltes.
Die vorgeschlagene maßvolle Erhöhung von 50-%-Punkten bei Grundsteuer A sowie von 30-%-Punkten bei Grundsteuer B hat dabei diese finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Heilsbronn:
Die Grundsteuer A betreffen rd. 700 Grundstücke, für die Grundsteuer B sind dies rd. 4.300 Grundstücke (bebaute und unbebaute Grundstücke privat und gewerblich, Eigentumswohnungen etc.).
Ein Entwurf der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS) liegt als Anlage bei. Eine Beschlussfassung über den Satzungsentwurf erfolgt mit dem nächsten TOP zur Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer.