Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 297, Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 76. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.12.2018 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 297, Gemarkung Weißenbronn wurde der damalige Bauvoranfrage in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.10.2018 zugestimmt.
Ein schriftlicher Bescheid des Landratsamtes Ansbach, für die gestellte Bauvoranfrage liegt der Stadt Heilsbronn noch nicht vor. – Stand 07.12.2018.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück grenzt an den Bebauungsplan B 1 der ehemaligen Gemeinde Weißenbronn an.
Der zu bebauende Grundstücksteil ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Nach Meinung der Verwaltung ist der Baubereich dem Innenbereich zuzuordnen. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Abmessungen des Gebäudes betragen 9,29 m x 12,29 m, Traufhöhe ca. 5,60 m Die Dachneigung beträgt 25 °.
Carport/Garage erhalten eine Größe von 8,85 m x 7,10 m, Höhe ca. 3,00 m. Es ist ein Flachdach geplant.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nach Meinung der Verwaltung können die Gebäude wie beantragt errichtet werden. Der Anschluss an die städtische Kanalisation ist möglich.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Dem Bauantrag kann wie auch der damaligen Bauvoranfrage vom 10.10.2018 zugestimmt werden.

 

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 297, Gemarkung Weißenbronn, am Kleeweg, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2019 09:42 Uhr