Aufstellung Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost";
a) Billigung der Entwurfsunterlagen
b) Beauftragung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 05.02.2025 wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ intensiv beraten.
Auf Grundlage der Vorberatung hat das beauftragte Ingenieurbüro, Christofori & Partner, die Entwurfsunterlagen zur Billigung durch den Stadtrat erarbeitet. In der für den gleichen Tag anberaumten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses soll eine alternative Geh- und Radwegführung für den Geh- und Radweg zwischen der Baugebietserweiterung und der Schützenstraße beraten werden. Das in der Anlage beigefügte Planblatt enthält die noch zu beratende Alternative. Sollte der Ausschuss nicht für diese Alternative votieren, wäre zum Sitzungstermin auf die ursprünglich vorgesehene Geh- und Radwegführung zurückzugreifen.
Dabei handelt es sich um folgende Alternativen:
Alternative Verschiebung Geh- und Radweg zwischen Baumreihen
Alternative bisherige Geh- und Radwegführung im Süden
Die übrigen Unterlagen liegen final als Anlage bei. Änderungen sind lediglich bei der dargestellten Geh- und Radwegführung möglich.
Auf dieser Grundlage soll in der anberaumten Sitzung die Billigung der Entwurfsunterlagen erfolgen, sodass im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Aufgrund der bereits durchgeführten Denkmaluntersuchungen, der natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchung, der Bodenuntersuchung und der Schalluntersuchungen wird nicht damit gerechnet, dass im Rahmen der Beteiligungsverfahren schwerwiegende Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf eingehen.
Das Bauleitplanverfahren ist im Regelverfahren, d.h. mit zwei gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrunden durchzuführen.
Beschluss 1
Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung (Stand 26.02.2025) als Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beauftragt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 10:03 Uhr