Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Pizza-Service Ladens auf Fl.-Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn - Antrag auf Stellplatzablösung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller möchten den gemäß stätischer Stellplatzsatzung erforderlichen und für eine Nutzungsänderung benötigten Mehrbedarf von 2 Stellplätzen ablösen. Hierauf wurde der Antragsteller zuletzt durch das Landratsamt Ansbach (Schreiben vom 27.03.2020) für eine Umnutzung zum beantragten „Pizzaservice“ hingewiesen.
Gemäß städtischer Stellplatzsatzung ist eine Ablöse nach §5 Abs. 3 möglich.
§5 (3)
Der Stellplatznachweis kann durch Abschluss eines Ablösevertrages erfüllt werden, der im Ermessen der Stadt liegt.
Bereits dem Antrag zur Stellplatzablöse vom 16.11.2017 für ein vergleichbares Vorhaben an dieser Stelle wurde für die erforderlichen Stellplätze nicht zugestimmt.
Zur Begründung wird aufgeführt, dass eine Stellplatzablöse außerhalb des Innenstadtbereichs Heilsbronn grundsätzlich nicht vorgenommen wird, da nur die strikte Einhaltung der Stellplatzverpflichtung zu einer nachhaltigen Entlastung der Verkehrssituation im Stadtgebiet Heilsbronn führt. Eine Ausnahme aufgrund der bereits angespannten Parksituation in der Fürther Straße wurde nicht erteilt.
Die Parksituation hat sich seit dem zurückliegenden Antrag nicht entspannt.
Die Bauverwaltung empfiehlt daher der beantragten Ablöse der erforderlichen Parkplätze nicht zuzustimmen.
Beschluss
Einer Ablöse von 2 Parkflächen für die gewerbliche Nutzung in der Fürther Straße 17 wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 14:44 Uhr