Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Stadtratssitzung, 13.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 80. Stadtratssitzung 13.02.2019 ö 10

Sachverhalt

Die geplante Betriebserweiterung der Fa. Schüller Möbelwerk KG erfordert einen Bebauungsplan, sowie eine Flächennutzungsplanänderung in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.
Die punktuelle Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ abzugleichen.

Die Entwürfe der 17. Flächennutzungsplanänderung lagen mit der Begründung und dem Umweltbericht bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 28. Dezember 2018 bis einschließlich 30. Januar 2019 öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 20.12.2018 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 13.02.2019 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) wie folgt:

  1. Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen drei Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 1-3 entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 19.12.2018 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 6 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 4 (Abwägungstabelle) entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt werden.

Beschluss

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt

  1. den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Anlage 1-3) zu.

  1. den formulierten Beschlussvorschlägen laut Abwägungstabelle (siehe Anlage 4) zu.

Der Stadtrat stellt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 13.02.2019 hiermit verbindlich fest.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
01_Flächennutzungsplan (.pdf)
02_Begründung_FNP (.pdf)

Datenstand vom 15.04.2019 08:34 Uhr