Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Stadtratssitzung, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin begrüßt Frau Barbara Grabner, Ing.-Büro Heller, und Herrn Kurt Unger, Lebenshilfe. 

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.

Das Vorhaben ist auf einer Teilfläche des Flurstücks 688 der Gemarkung Herrieden geplant. Der Standort liegt zentral im Stadtgebiet und ist von den umliegenden Wohngebieten gut fußläufig zu erreichen. 
Für die Bewohner des Behindertenwohnheimes befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. 

Der Geltungsbereich liegt in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². 

Die Verwaltung legt den Vorentwurf des Bebauungsplanes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebenshilfe“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 16. März 2022 zur Beschlussfassung vor.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen folgende Anregungen, die für den Entwurf geprüft werden sollen:
  • Es muss noch geklärt werden, ob das Oberflächenwasser über den Graben am Schrotfeld abgeleitet werden kann.
  • Gebäudekubatur überdenken; 
  • Dachfläche zum Wohngebiet hin absenken;
  • Eingrünung zu Hohenberger Straße hin;
  • Seitlicher Anbau zur Hohenberger Straße erscheint als „hohe Wand“
  • Gebäudehöhe verringern – evtl. Boden abtragen;
  • Anzahl der Stellplätze benennen;
  • Radverkehr: Querungshilfe optisch markieren;
  • Anbindung Schrotfeld über städtische Fläche realisieren;
  • Baulinie Wohnheim und KiTa Richtung Osten verschieben – bessere Gesamteinbindung in die Landschaft;
  • 1. und 2. Geschossfläche vergrößern, 3. Geschoss als Staffelgeschoss;

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 16.03.2022 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Begründung_220308 (.pdf)
B-Plan Festsetzungen_220315 (.pdf)
B-Plan_Planteil_220315 (003) (.pdf)
saP 2022-02-28 (.pdf)

Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr