Sachstand Einzelhandelsprojekt am Wasserturm


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Stadtratssitzung, 03.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 63. Stadtratssitzung 03.07.2024 ö 3.3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. Juli 2023 hat das Gremium über 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 7 "Burgerfeld" der Stadt Herrieden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beraten. https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30248980/52219 
Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. Ziel ist es, das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen. Die Grundstücke sind nicht im Besitz der Stadt Herrieden. 

Der Stadtrat fasste am 26. Juli 2023 folgenden Beschluss:
  1. Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO.
  2. Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

In seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: 
  1. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 11.10.2023 inkl. der heute dargelegten Änderungen) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  3. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung gingen Anwaltsschreiben bei der Stadt Herrieden und der Regierung von Mittelfranken ein. Die Kanzleien wurden nicht von Privatpersonen beauftragt, sondern von einer GmbH & Co. KG und einer AG & Co. KGaA.

Um im weiteren Verfahren größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen, ließ der Projektierer über eine Anwaltskanzlei die nächsten Schritte prüfen. 

Als Ergebnis wurden verschiedene Gutachten eingeholt und die Abwägungen für die Sitzung am 3. Juli 2024 vorbereitet, nachdem auch die Genehmigung des FNP abgewartet werden musste. 

Am 17. Juni 2024 erreichte die Bürgermeisterin ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken mit folgendem Inhalt: 
„Im Mai 2024, also nach Auslauf unserer Stellungnahme, erhielten wir eine aktualisierte Fassung der uns als Bewertungsgrundlage dienenden Markt- und Strukturdaten des Einzelhandels in Bayern (GMA 2024), wonach die Raumleistungen der Nahversorgungsbetriebe aber auch die Pro-Kopf-Ausgaben deutlich gestiegen sind. Unter Berücksichtigung der neuen Beurteilungsgrundlage ist die zulässige Verkaufsfläche des Lebensmittelvollsortimenters (einschließlich ggf. Backshop) auf 1.400 m² zu beschränken. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.“

Dies hat zur Folge, dass die Planungen erneut geändert werden müssen. 
Mit dem Projektierer (biber holding) und dem Vertreter von EDEKA fanden in der Zwischenzeit mehrere Gespräche statt. Der Projektierer schätzt es als realistisch ein, dass für die Sitzung am 2. Oktober 2024 die geänderten Planungen vorliegen, sodass die Abwägungen und die erneute Auslegung beschlossen werden können. Wenn anschließend das Bauleitplan-Verfahren ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden kann, ist frühestens im 2. Quartal 2025 mit einem genehmigten Bauantrag zu rechnen. Im Anschluss kann die Ausschreibung erfolgen. Der Projektierer hält zum jetzigen Zeitpunkt einen Baubeginn im 4. Quartal 2025 für denkbar. 
 

Datenstand vom 29.07.2024 11:54 Uhr