Verkehrsregelung OT Limbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 46. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.06.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Antwort zur Anfrage von Stefan Beckenbauer in der BV-Sitzung am 07.05.2024:
Zum Thema in Limbach fand die erste Verkehrsschau mit der Polizei am 13.02.2022 statt. Das Ergebnis wurde in der BV-Sitzung vom 13.12.2022 beraten: https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30274718/50848 
In der Sitzung wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: Anbringung eines Vorfahrtachten-Schildes

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 28.03.23 wurde folgende Anfrage gestellt: 
„Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob man sich die in der letzten Sitzung beschlossene Vorfahrtsregelung in Limbach erneut ansehen kann, da in Limbach unterschiedliche Regelungen vorhanden sind.
Antwort: Das Ordnungsamt wird sich Limbach noch einmal ansehen und ggf. kann im BV-Ausschuss vor Ort eine Besichtigung und erneute Beratung erfolgen.“

Am 19.09.2023 fand eine Außenbesichtigung durch den Bau- und Verkehrsausschuss statt mit folgendem Ergebnis (einstimmig): 
Der BV-Ausschuss befürwortet die Einrichtung der Tempo 30 Zone im gesamten Ort.

Die letzte Verkehrsschau fand am 19. Oktober 2023 mit der Polizei statt. 
Das Protokoll der Begehung ist im Rahmen der BV-Sitzung vom 14.11.2023 veröffentlicht worden: https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30285704/53038 
In der Verkehrsschau wurde von der Polizei bewertet, ob es zu einer Änderung der Vorfahrtsregelungen kommen kann und ob Tempo 30 ausgewiesen werden kann mit folgendem Ergebnis:
In dieser Sitzung fasste das Gremium folgenden Beschluss zur Kreuzung in Limbach: 
„Für die Kreuzung in Limbach soll kein Verkehrszeichen „rechts vor links“ angebracht werden, es soll Vorfahrt achten gelten.“ (Erläuterung: Die Straße von Lattenbuch bleibt somit Vorfahrt berechtigt)
Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. Eine Veränderung der Vorfahrtregelung hatte man u.a. deshalb nicht beschlossen, weil im Ort sonst unterschiedliche Vorfahrtregelungen gelten würden.

Mittlerweile hat Ausschussmitglied Max Hertlein auf möglicherweise vergleichbare Fälle im Landkreis hingewiesen und darum gebeten, dass die Verwaltung die Option mit Tempo 30 erneut prüft. 
Eine entsprechende Anfrage wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 5.12.2023 gestellt. https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30286218/54093 

Datenstand vom 11.07.2024 07:46 Uhr