Folgende Anfrage stellte Ratsmitglied Wolfgang Strauß in der Stadtratssitzung vom 15.01.2025: „Herr Strauß fragt an, warum bei der Angabe der Schuldensituation die Zinsen für Kredite angegeben, aber der Kredit anlässlich des Rechtsgeschäftes nicht erwähnt wurde?
Die Kredite für das Rechtsgeschäft mit BayernGrund wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 vorsorglich mit einem Ansatz von 55.000 € (HHSt. 9100.8500 „Weitere Finanzausg.-Deckg.Mittel § 11) von der Kämmerei veranschlagt.
Der Verwaltung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, wie das vom Landratsamt genehmigte kreditähnliche Rechtsgeschäft operativ abgewickelt wird.
Es handelte sich deshalb um einen Vorsorgeansatz, welcher in der tatsächlichen Abwicklung weder im Haushaltsjahr 2023 noch 2024 in Anspruch genommen werden musste.
Nachdem im Zuge des Verfahrens deutlich wurde, dass anfallende Zinsen über die Kontokorrentkonten laufen und damit die Zinsen mit jedem Grunderwerb mitgetilgt werden, ist ein Haushaltsansatz für Zinsmittelrückführungen nicht erforderlich. Deshalb ist für das Haushaltsjahr 2025 kein Ansatz vorgesehen.
Hinsichtlich des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes darf noch einmal zusammengefasst werden:
Bereits unter Bürgermeister Brandl fanden erste Sondierungsgespräche statt, um das neue Baugebiet „Schrotfeld“ in Zusammenarbeit mit einem Erschließungsträger zu realisieren. Marktführer in Bayern ist in diesem Bereich die BayernGrund GmbH. In Bayern gibt es 2.056 Kommunen. BayernGrund weist auf der eigenen Homepage ca. 1200 Kunden und ca. 5000 abgeschlossene Projekte aus.
wurde vorgestellt, wie sich eine Zusammenarbeit mit BayernGrund gestalten könnte. Dabei wurden Vor- und Nachteile erörtert und folgende Aspekte erläutert: Kostenumlegung und -deckung, Zeitspanne der Ablösung, Ablauf Grunderwerb, Vergabe der Grundstücke und Vermarktung. Eine entsprechende Präsentation ist den Sitzungsunterlagen zu entnehmen.
Verschiedenen Stadtratsbeschlüssen entsprechend wurden die Baugebiete „Rauenzell Mitte“ und „Schrotfeld 15.4“ in Kooperation mit BayernGrund realisiert. Die erwarteten Vorteile sind eingetreten:
- Die zeitliche Lücke zwischen dem Anfall der Kosten für Grunderwerb und Erschließung und dem Rückfluss aus den Grundstücksverkäufen sowie Beiträgen werden haushaltsneutral überbrückt -> Haushaltsmittel stehen weiterhin für andere Investitionen zur Verfügung
- Geringere Erschließungskosten, da BayernGrund nicht wie die Kommune bei Vergaben an die VOB gebunden ist. -> BayernGrund kann als Unternehmen nach der Ausschreibung einen Nachlass verhandeln oder ein Pauschalangebot vereinbaren. Die Kosten, die durch die Zusammenarbeit mit BayernGrund angefallen sind, liegen unter dem Betrag, der durch die Nachverhandlung eingespart werden konnte.
- Deutliche Entlastung der Verwaltung -> Andere Projekte konnten parallel weiterentwickelt werden.
Zum zeitlichen Ablauf: Im Juli 2022 wurde der allergrößte Teil des Grunderwerbs für die Realisierung des neuen Baugebietes „Schrotfeld 15.4.“ getätigt und somit zahlungswirksam. 2023 begannen die Erschließungsmaßnahmen. 2024 erfolgten die ersten Grundstücksverkäufe.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte mit BayernGrund wurden stets transparent kommuniziert. Auf der letzten Seite des Vorberichts zum Haushalt finden sich 2025 wie auch in den Vorjahren seit 2022 hierzu entsprechende Erläuterungen:
Aufstellung von kreditähnlichen Rechtsgeschäften im Rahmen des Abschlusses:
- eines Erschließungs- und Kostenerstattungsvertrags mit der BayernGrund GmbH für die Erschließung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell Mitte“ (geplante Kosten 1,2 Mio €)*
- eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BayernGrund GmbH für das Vorhaben Grunderwerb „Schrotfeld 15.4“ (Kaufpreis 5,6 Mio €)* (Genehmigung nach Art. 72 GO vom 01.07.2021 Az.: 9161.00-0001/001 (145) SG 21)
- eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BayernGrund GmbH für das Vorhaben Erschließungsträgerschaft der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schrotfeld 15.4“)*
*Die Maßnahmen wurden im 2. Halbjahr 2022 zahlungstechnisch durch die BayernGrund GmbH begonnen.
Nachdem sich 2024 abzeichnete, dass der Grundstücksverkauf im Vergleich zu älteren Baugebieten weniger schnell von statten gehen wird und weil das Zinsniveau anstieg, legte die Verwaltung im Oktober 2024 dem Stadtrat eine frühzeitige Ablöse der Verträge mit BayernGrund nicht-öffentlich zur Beratung vor. Nachdem die Stadt in den vergangenen Jahren die Rücklagen außerhalb des Haushaltes stetig erhöhen hatte können, gab es hierfür einen gewissen Handlungsspielraum. Der Stadtrat folgte der Empfehlung der Verwaltung einer frühzeitigen Ablöse. Nach weiteren Beratungen im Finanz- und Personalausschuss fasste der Stadtrat im Februar 2025 in nicht-öffentlicher Sitzung den Beschluss, die bestehenden Sonderrücklagen bis zum vollständigen Verkauf der Grundstücke zur Finanzierung heranzuziehen. Die bisherigen Sonderrücklagen (siehe Vorbericht zum Haushalt) beliefen sich zum 01.01.2025 auf ca. 3,6 Mio €. Hinzu kommt die Sonderrücklage „Hochwasserschutz“, über die die Stadt Herrieden ab 2025 in Höhe von 1,1 Mio € aufgrund der Rückerstattungen der „unbaren Leistungen“ beim Hochwasserschutz in Stegbruck verfügt.
Vereinfacht lässt sich die aktuelle Beschlussfassung des Stadtrates zum Sachverhalt so darstellen:
Der Hauptvorteil, der sich aus dieser Vorgehensweise ergibt, besteht
darin, dass die Stadt keinen externen Zinsdienst verrichten muss, sondern sich selbst Zinsen für die entnommenen Finanzmittel aus der Sonderrücklage bezahlt.
Für die Darstellung der Sonderrücklagen der Stadt Herrieden ergibt sich daraus Folgendes:
Abschließend sollen noch die einzelnen Beschlüsse zur Zusammenarbeit mit BayernGrund aufgelistet werden, die bis auf die Vorberatungen zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund für den treuhänderischen Grunderwerb alle einstimmig gefasst wurden:
In nicht-öffentlicher Sitzung fasste der BV-Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zusammenarbeit mit der Fa. BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH für das restliche Schrotfeld, Rauenzell Dorfmitte und Neunstetten“. In nicht-öffentlicher Stadtratssitzung vom 07.10.2020 folgte der Stadtrat der Empfehlung des BV-Ausschusses ebenfalls einstimmig.
In nicht-öffentlicher Sitzung des BV-Ausschusses vom 13.04.2021 und vom 08.06.2021 hat das Gremium zur Vorbereitung des Erschließungsvertrag über eine Checkliste für die Erschließungsträgerschaft beraten und diese einstimmig beschlossen.
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 14.04.2021 hat der Stadtrat mit 12 zu 7 Stimmen einen Beschluss zum Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages mit BayernGrund für den treuhänderischen Grunderwerb gefasst. In der Stadtratssitzung am 19.05.2021 https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19611594/41552 wurde darüber öffentlich informiert: Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung „den Beschluss gefasst, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma BayernGrund für das Baugebiet Schrotfeld abzuschließen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Grunderwerb den Handlungsspielraum des kommunalen Haushaltes nicht einschränken.“
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 13.10.2021 stimmte der Stadtrat den Verträgen zwischen der Stadt Herrieden und der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und –erschließungs-GmbH für das Baugebiet Rauenzell einstimmig zu. In der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021 wurde entsprechend darüber informiert: https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19613043/43438
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 22.06.2022 stimmte der Stadtrat den Verträgen zwischen der Stadt Herrieden und der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und –erschließungs-GmbH für das Schrotfeld einstimmig zu.