2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX Gewerbegebiet "Im Herrmannshof III", Gemeinde Burgoberbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 18.02.2016 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Bebauungsplan Nr. XX 2. Änderung Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt
auf einer Fläche von 4.410 m² in der Gemeinde Burgoberbach ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. XX
2. Änderung Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ umfasst eine Größe von ca. 2,0 ha.
Von der Planänderung sind die Flst. Nrn. 529, 528, 527/1, 527 und 527/2 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach betroffen.
Die Erweiterungsfläche soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen
werden.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:17 Uhr