Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen am Flusswasserkörper "Wieseth mit allen Nebengewässern"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert als wichtigstes Umweltziel den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer. Dies bedeutet, dass Flüsse und größere Bäche, die derzeit keinen „guten Zustand“ aufweisen, durch gezielte Maßnahmen verbessert werden. 
Die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie werden in sogenannten Umsetzungskonzepten (UK) formuliert. Im UK werden alle für die Zielerreichung der Gewässer notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen als konkrete wasserbauliche Einzelmaßnahmen aufgenommen, im Umfang präzisiert und verortet. Betrachtet werden hierbei alle nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km². 
Bis zum Jahr 2027 soll auch die „Wieseth mit allen Nebengewässern“ den guten Zustand erreichen. Etwa 50 % der Fluss- und Bachläufe im Flusswasserkörper (FWK) sind Gewässer III. Ordnung, die in der Unterhaltungs- und Ausbaulast der Gemeinden liegen. 
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat im letzten Jahr einen UK-Vorentwurf mit den notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des oben genannten FWK erarbeitet. 

Das Umsetzungskonzept mit Maßnahmenkarten und Erläuterung sind im RIS hinterlegt.
Wünschen, Anregungen und Stellungnahmen sind bis 15.03.2022 einzureichen. 

Beschluss

Der UEL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Gaby Rauch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
1_erlaeuterungsbericht (.pdf)
2.1_uelp_fwk_1_f232 (.pdf)
3.1_mp_wieseth_ellenbachgraben_flinsbach (.pdf)
3.2_mp_wieseth_loeschenbach (.pdf)
rundschreiben_toeb (002) (.pdf)

Datenstand vom 18.08.2022 11:44 Uhr