Datum: 16.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf für Herrn Ludwig Friedel
3.2 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
3.3 Entscheidung über die Vergabe der Gastronomie im Stadtschloss aus der Sitzung vom 23.02.2022
3.4 Beitritt der Stadt Herrieden zur Allianz gegen Rechtsextremismus
3.5 Aktuelle Informationen zur Herrieder Ukraine-Hilfe
3.6 Jahresbericht der städtischen Musikschule
4 Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2022/2023
5 Haushalt 2022
6 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"
7 Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und Satzungsbeschluss zum "Bebauungsplan und Grünordnungplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"
8 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erhöhung der Einsatzstoffmenge für Abfallvergärungsanlage NATURA GmbH & Co. KG
9 Anfragen
9.1 Wolfgang Strauß - Bürgerversammlungen
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Sie teilt mit, dass TOP 3.6 „Jahresbericht der städtischen Musikschule“ und TOP 4 „Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2022/2023“ vertagt werden, weil die Leiterin der Musikschule, Frau Nüßlein, heute nicht anwesend sein kann.
Frau Jechnerer schlägt vor, die Sitzungsdauer bis 23:00 Uhr einzuräumen und lässt darüber abstimmen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022 geht in den Umlauf. Es gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen kommen.
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2022 wird in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 02.02.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3
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3.1. Nachruf für Herrn Ludwig Friedel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden sich zum Gedenken an Herrn Ludwig Friedel und zur anschließenden Gedenkminute von ihren Plätzen zu erheben.

„Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Ludwig Friedel aus Rauenzell, der am 26.02.2022 im Alter von 87 Jahren verstarb. 
Herr Ludwig Friedel gehörte dem Gemeinderat der Altgemeinde Rauenzell von 1965 bis zur Gebietsreform 1971 an. In dieser Funktion war er am 17. März 1971 bei der Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages beteiligt. Als Gemeinderat setzte er sich mit großem Engagement für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger ein und machte sich unter anderem dafür stark, dass die bestehende Wasserversorgungsanlage als eigenständige Anlage erhalten blieb. Außerdem war Herr Ludwig Friedel als Feldgeschworener für die Stadt Herrieden tätig. 
Die Stadt Herrieden dankt Herrn Ludwig Friedel für seinen besonderen Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. 
Wir nehmen Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Mitbürger und werden Herrn Ludwig Friedel ein ehrendes Andenken bewahren.  
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.“

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3.2. Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2021 wie bereits auch in den vergangenen Jahren keine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote (7,96 % - gefordert sind mind. 5%) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein. 

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3.3. Entscheidung über die Vergabe der Gastronomie im Stadtschloss aus der Sitzung vom 23.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2022 in der nichtöffentlichen Sitzung entschieden, die Verpachtung der Gastronomie im  Stadtschloss an die Firma KammerEvents und Gastronomie zu vergeben.

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3.4. Beitritt der Stadt Herrieden zur Allianz gegen Rechtsextremismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Am 16.02.2022 erhielt die Stadt Herrieden die Beitrittsbestätigung zur „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Diese Bestätigung und die Urkunde der Mitgliedschaft sind im RIS hinterlegt. 

Dokumente
Download Beitrittbestätigung Allianz gegen Rechtsextremismus.pdf
Download Urkunde Mitgliedschaft Allianz gegen Rechtsextremismus.pdf

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3.5. Aktuelle Informationen zur Herrieder Ukraine-Hilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet über die Herrieder Ukraine-Hilfe:
  • In den letzten Wochen sind auch in Herrieden Menschen aus der Ukraine angekommen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat geflohen sind. 
  • Die Hilfsbereitschaft in Herrieden ist äußerst groß und das Netzwerk der „Flüchtlingshilfe Herrieden / Weltoffen Leben“ ist sehr aktiv. 
  • In besonderer Weise engagieren sich seit Beginn Frau Beate Jerger, Integrationsbeauftragte der Stadt Herrieden zusammen mit Integrationsbeauftragten Herrn Norbert Brumberger bei der Koordination der Hilfe. Ohne ihre Unterstützung könnte Herrieden nicht so schnell handeln und helfen. Ebenso gilt mein Dank Herrn Stadtrat Jürgen Leis aus Birkach, der vor Ort die Betreuung in unserem „Ankerzentrum“ koordiniert und unterstützt. 
  • Viele, viele Menschen in Herrieden engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen der Ukraine-Hilfe. Ihnen allen gilt unser allerherzlichster Dank. 
  • Auf der Homepage der Stadt Herrieden wurde eine separate Infoseite eingerichtet. Hier informiert die Stadtverwaltung tagesaktuell – sofern sie unterrichtet ist – über neue Spendenaufrufe, Hilfsaktionen oder anderes Wichtige.
  • Immer freitags treffen sich Stadtverwaltung, Integrationsbeauftragte, Caritas und die beiden Kirchen zu einem jour fixe, um den Informationsfluss sicherzustellen.
  • Immer sonntags um 18.00 Uhr laden die Stadt und die beiden Kirchen zum Friedensgebet am Marktplatz ein. Die dort gesammelten Spenden werden an das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe weitergeleitet.
  • Insgesamt erwarten wir einen weiteren Anstieg der Dynamik und bitten daher erneut vor allem darum, freien Wohnraum zu melden. 
  • Stand heute sind 28 von 41 Menschen aus der Ukraine bereits in Herrieden gemeldet, weitere Anmeldungen werden in den nächsten Tagen erwartet. In dauerhaften Wohnunterkünften konnten bereits 31 Menschen untergebracht werden. 

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3.6. Jahresbericht der städtischen Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.6

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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4. Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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5. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2022 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 11.10., 15.11., 13.12.2021, 24.01, 14.02. und 16.03.2022 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt (TOP 3 FPA Sitzung 16.03.2022). Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2022 mit all seinen Anlagen zu beschließen.

Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2022, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.

Haushaltssatzung 

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2022


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          26.558.810 € 

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                            9.373.450 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf     
                                                                                                884.355 €  

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)      365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                              365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                 305 %



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                                         3.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2022.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Herrieden, den 16.03.2022  
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach erforderlich. 

Finanzielle Auswirkungen

Das Volumen des Gesamthaushaltes 2022 beträgt 35.932.260 €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin begrüßt Frau Barbara Grabner, Ing.-Büro Heller, und Herrn Kurt Unger, Lebenshilfe. 

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.

Das Vorhaben ist auf einer Teilfläche des Flurstücks 688 der Gemarkung Herrieden geplant. Der Standort liegt zentral im Stadtgebiet und ist von den umliegenden Wohngebieten gut fußläufig zu erreichen. 
Für die Bewohner des Behindertenwohnheimes befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. 

Der Geltungsbereich liegt in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². 

Die Verwaltung legt den Vorentwurf des Bebauungsplanes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebenshilfe“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 16. März 2022 zur Beschlussfassung vor.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen folgende Anregungen, die für den Entwurf geprüft werden sollen:
  • Es muss noch geklärt werden, ob das Oberflächenwasser über den Graben am Schrotfeld abgeleitet werden kann.
  • Gebäudekubatur überdenken; 
  • Dachfläche zum Wohngebiet hin absenken;
  • Eingrünung zu Hohenberger Straße hin;
  • Seitlicher Anbau zur Hohenberger Straße erscheint als „hohe Wand“
  • Gebäudehöhe verringern – evtl. Boden abtragen;
  • Anzahl der Stellplätze benennen;
  • Radverkehr: Querungshilfe optisch markieren;
  • Anbindung Schrotfeld über städtische Fläche realisieren;
  • Baulinie Wohnheim und KiTa Richtung Osten verschieben – bessere Gesamteinbindung in die Landschaft;
  • 1. und 2. Geschossfläche vergrößern, 3. Geschoss als Staffelgeschoss;

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 16.03.2022 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Begründung_220308.pdf
Download B-Plan Festsetzungen_220315.pdf
Download B-Plan_Planteil_220315 (003).pdf
Download saP 2022-02-28.pdf

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7. Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und Satzungsbeschluss zum "Bebauungsplan und Grünordnungplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin begrüßt Frau Kristina Vogelsang, Frau Ines Richardt und Herrn Sebastian Klebe von den Planungsbüros Vogelsang und Klebe

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus sollen in diesem Zuge großflächige Grünflächen zur Gliederung des Wohngebiets geschaffen werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fuß- und Radwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) erneut überplant. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten werden, durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ (mit Begründung einschließlich Umweltbericht) lag in der Zeit vom 09.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 01.07.2021 bekannt gemacht. 

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 16.03.2022 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 10 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.03.2022 entnommen werden.
Inhaltlich beinhalteten die Stellungahmen unter anderen das Thema Immissionsschutz, weswegen das Immissionsschutzgutachten (Fassung 14.02.2022) durch das Ing.-Büro Kottermair GmbH erweitert wurde.

Es wurden 23 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 07.07.2021 (und Frist bis 09.08.2021) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 3 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt. 

8 Behörden/TöB und 3 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.03.2022 entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin stellt die Abwägungsvorschläge zum Beschlussvorschlag b) und c) zur Abstimmung.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.4 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die folgende Abwägungsvariante:
Abwägungsvorschlag A
Gemäß Entscheidung des Stadtrates vom 07.10.2020 und vom 14.04.2021 wird daran festgehalten, zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 eine untergeordnete Verbindungsstraße vorzusehen. Ziel dieser Entscheidung ist es, den Verkehrsfluss der zwei Wohngebiete zu verteilen. Wie in den bisherigen Diskussionen ausgeführt, soll die verkehrliche Entwicklung nach Fertigstellung genau beobachtet werden. Eine Umwidmung als Fuß- und Radweg ist jederzeit möglich. Die Durchwegung von Rettungsfahrzeugen bleibt davon unberührt.

Abwägungsvorschlag B
Die vorgesehene Verbindungsstraße zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 soll lediglich als Rad- und Fußweg ausgeführt werden. Rettungsfahrzeuge können diese dennoch passieren.

Abstimmungsergebnis:     17 : 0 für Abwägungsvorschlag A

Gesamtergebnis: Abwägungsvorschlag A wird ausgeführt.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse im WA 5, für die folgende Abwägungsvariante:
Abwägungsvorschlag A
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bei 4 Vollgeschossen (3 Geschosse plus 1 Staffelgeschoss) beibehalten, um den Anspruch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung gerecht zu werden. 

Abwägungsvorschlag B
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse auf 3 Vollgeschosse reduziert. Dementsprechend werden die Wand- und Firsthöhen im WA 5 angepasst.

Abstimmungsergebnis:     13 : 4 für Abwägungsvorschlag A

Gesamtergebnis: Abwägungsvorschlag A wird ausgeführt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden, und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 02.03.2022) zu.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.4 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die Abwägungsvariante A, diese lautet:
Gemäß Entscheidung des Stadtrates vom 07.10.2020 und vom 14.04.2021 wird daran festgehalten, zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 eine untergeordnete Verbindungsstraße vorzusehen. Ziel dieser Entscheidung ist es, den Verkehrsfluss der zwei Wohngebiete zu verteilen.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse im WA 5, für die Abwägungsvariante A, diese lautet:
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bei 4 Vollgeschossen (3 Geschosse plus 1 Staffelgeschoss) beibehalten, um den Anspruch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung gerecht zu werden. 

VARIANTE  SATZUNGSBESCHLUSS

  1. Der Stadtrat beschließt den Entwurf (Planblatt nebst textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die gemäß Abwägungstabelle (Stand: 02.03.2022) redaktionell zu ergänzenden bzw. klarstellenden Inhalte werden in die Planunterlagen eingearbeitet.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Entwurf_Abgabe.pdf
Download Immissionsschutzgutachten 20220214.pdf

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8. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erhöhung der Einsatzstoffmenge für Abfallvergärungsanlage NATURA GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Markus Appold und Herrn Uwe Döbler von der NATURA GmbH & Co. KG Seebronn.

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Sitzung am 08.03.2022 beraten:

„Das Landratsamt Ansbach hat die Stadt Herrieden um ihre gemeindliche Einvernahme zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erhöhung der Einsatzstoffmenge in der Abfallvergärungsanlage NATURA GmbH & Co. KG, Seebronn 10, Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, 91567 Herrieden gebeten.

Die eingesetzten Mengen sollen von bislang 53.349 t/a (ca. 170 t/d) auf maximal 68.980 t/a (ca. 220 t/d) erhöht werden. Weiterhin soll eine zusätzliche Abfallschlüsselnummer (AVV 19 12 12) zugelassen werden. Dabei handelt es sich um sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen. Beantragt wird auch, die Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Lagerkapazität von größer 100 t gemäß Nr. 8.12.2 des Anhangs1 zur BImSchV. Bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen. 

Vertreter von NATURA stellen in der Sitzung das Vorhaben vor und stehen für Fragen zur Verfügung.“

Während des Vortrages im UEL-Ausschuss kam die Frage nach dem Abfallschlüssel auf. Herr Appold erläuterte, dass die zusätzliche Abfallschlüsselnummer (AVV 19 12 12) „sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen“ nicht mehr relevant ist und daher entfällt.

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Die Anlage ist nach den Nrn. 1.2.2.1 (Biogasverwertungseinrichtung), 8.6.2.1 (Abfallvergärungsanlage und 8.10.2.1 (Gasresteverdampfungsanlage) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2021-12-07 Ergänzung zum Antrag BImSchG 16 - gezeichnet.pdf
Download A_01 NATURA_SV_Organigramm.pdf
Download A_02 NATURA Flexibilisierung geplanter Invest.pdf
Download A_03 NATURA_Lageplan.pdf
Download A_04 a 1_25000 NATURA TOP A3 Nord.pdf
Download A_04 b 1_25000 NATURA TOP A3 Süd.pdf
Download A_05 a 1_5000 NATURA TOP A3 Nord.pdf
Download A_05 b 1_5000 NATURA TOP A3 Süd.pdf
Download A_06 NATURA VOB Plan.pdf
Download A_07 1_25000 NATURA LB A4 HF.pdf
Download A_08 1_5000 NATURA LB A4 HF.pdf
Download A_09 Flurkarte Lageplan 1_1000.pdf
Download A_10 NATURA_Prozessbeschreibung_Vergärung aktualisiert.pdf
Download A_10 NATURA_Prozessbeschreibung_Vergärung aktualisiert.pdf
Download A_11 Pufferspeicher power-to-heat ENERPIPE.pdf
Download A_12 Herstellerdokumentation zum Gasspeicher.pdf
Download A_13 Platz - WHG 3A-leicon OAC-2021.pdf
Download A_13 Platz - WHG ABKW-Abscheider O.pdf
Download A_13 Platz - WHG ABKW-Abscheider P.pdf
Download A_13 Platz - WHG ABKW-Abscheider S.pdf
Download A_13 Platz - WHG Befüllschrank Harnstoff_Krampitz Tanksystem.pdf
Download A_13 Platz - WHG Befüllschrank Öl_Krampitz Tanksystem.pdf
Download A_13 Platz - WHG Bemessung Abscheideranalge_WHG-Fläche und Waschplatz.pdf
Download A_13 Platz - WHG Urk_RAL-GZ-693_3A.pdf
Download A_14 BHKW_JMS_420 E25_Appold V.pdf
Download A_15 Maschinenaufstellungsplan neues BHKW JMS 420.pdf
Download A_15 Motorenhaus-Isometrien.pdf
Download A_16 Ausfühungsplanung RI-BGA-420-APP.pdf
Download A_17 Waschplatz, WHG-Fäche Eingabe Grundriss.pdf
Download A_18 NATURA_R&I_Substratleitungen.pdf
Download A_19 Herstellerbescheinigung.pdf
Download A_19 Techn. Doku GSF.pdf
Download A_20 Geoprofil Natura Seebronn.pdf
Download A_20 Tabelle mit Werten mit Geo-Koordinaten.pdf
Download A_20 Übersicht der Kamine mit Geo-Koordinaten.pdf
Download A_21 NATURA Schallpegel BHKW ENERGAS.pdf
Download A_22 - 2021-12-15 Störfallkonzept -freigegeben-.pdf
Download A_22_1 - 2021-11-10 NATURA Management-HB Teil I.pdf
Download A_23 Baugenehmigung Motorenhaus_Wärmepuffer.pdf
Download A_25 BHKW -Dokumentation Ölauffangwannen.pdf
Download A_25 BHKW -WHG Datenblatt-JENBACHER-N-OIL-40.pdf
Download A_25 BHKW -WHG Prüfzeugnis Öltank_T39065_Krampitz Tanksystem_DE.pdf
Download A_25 BHKW -WHG Prüfzeugnis Öltank_T39066_Krampitz Tanksystem_DE.pdf
Download A_25 BHKW -WHG Sicherheitsdatenblatt_Ad Blue BASF.pdf
Download A_25 BHKW -WHG Zulassung Harnstofftank_Z-40.11-216.pdf
Download A_26 Gutachten nach § 41 für alle gemäß AwSV prüfpflichten Anlagen.pdf

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 9
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9.1. Wolfgang Strauß - Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob die angekündigten Bürgerversammlungen wegen der aktuellen Corona-Situation um ca. 4 Wochen verschoben werden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Bürgerversammlungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unter strengen Corona-Auflagen durchgeführt werden. Sie nimmt deshalb auch Kontakt mit dem Landratsamt auf.

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr