Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2022
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept
4.3 LKW Parkplätze an der Siechkapelle
4.4 Fußgängerampeln in der Münchener Straße und Marktplatz
4.5 Vorstellung Mono-Erschließungssystem
4.6 Informationen zu derzeitigen Stand - Radweg Lammelbach-Lettenmühle
5 Vorstellung einer möglichen Trassenführung für den Radweg Rauenzell - Burgoberbach
6 Bauanträge
6.1 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage im UG
6.2 Formlose Bauvoranfrage: Erweiterung der bestehenden PV-Freiflächen-Anlage Regmannsdorf - Projektname „Bürgersolar Esbach“
6.3 Erweiterung Verkaufsfläche Norma
6.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage
7 Nachnutzung Grundstück an der Münchener Straße
8 Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern
9 Antrag auf Errichtung einer Beleuchtung
10 Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
11 Spielplatz in Böckau
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
13 Anfragen
13.1 Matthias Rank: Verkehrsspiegel Richtung Radweg Hohenberg
13.2 Johann Heller: Stromanschluss N-ERGIE
13.3 Armin Jechnerer: Fuß- und Radweg Richtung Neunstetten

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses, Herrn Willi Heller vom Ing.-Büro Heller sowie drei Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 wird in der nächsten BV-Sitzung am 20.09.2022 genehmigt. Der Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe im Baugebiet Schrotfeld Nr. 15.4 und die Vergaberichtlinien aus TOP 6 der BV-Sitzung am 21.06.2022 werden in der vorliegenden Form genehmigt.

Dokumente
Download Übersicht Bepunktung für die Vergabe im Schrotfeld 15.4.pdf
Download Vergaberichtlinien der Stadt Herrieden.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf

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4.2. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.2

Dokumente
Download SACHSTANDSBERICHT Verkehrskonzept.pdf

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4.3. LKW Parkplätze an der Siechkapelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.3

Sachverhalt

In der BV-Ausschusssitzung vom 24.05.2022 kam vom dritten Bürgermeister Johann Heller die Frage auf, ob nicht am Parkplatz hinter der Siechkapelle ein LKW Parkplatz eingerichtet werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin beim WWA Ansbach nachgefragt und nachfolgende Antwort erhalten: 

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zu Ihrer Anfrage auf den Flurstücken 404 und 405 einen LKW Stellplatz auszuweisen, nehmen wir ohne nähere Kenntnisse zu Ausstattung und Ausdehnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht kurz Stellung.
Der Parkplatz liegt vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Altmühl, welches statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Dabei liegen Wassertiefen bis ca. 0,5 m vor (siehe Anhang).
Zusätzlich liegen die Flächen in direkter Gewässernähe.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist der Standort aus zwei Gesichtspunkten ungünstig gelegen.
Lage im Überschwemmungsgebiet: Durch die unmittelbare Lage im Gewässer muss bei Gefahr von Überflutung das Gelände zeitnah geräumt werden können. Dazu ist der Parkplatz auf jeden Fall in den Melde- und Alarmplan der Stadt Herrieden aufzunehmen und bei Meldebeginn die notwendigen Schritte einzuleiten. Da die Lastwagen über Nacht oder auch über das Wochenende abgestellt werden ist ggf. auch mit schwieriger Auffindbarkeit der Fahrer zu rechnen.

Lage in Gewässernähe: Von Lastkraftwagen geht bereits ohne Ladung durch Ihre Betriebsmittel (wassergefährdende Stoffe) eine potentielle Gefährdung für Oberflächengewässer und das Grundwasser aus.
Bei einem Schaden in direkter Gewässernähe ist eine Verunreinigung des Oberflächengewässers zu vermeiden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es wäre notwendig die Flächen zu versiegeln oder zumindest eine wassergebundene Deckschicht zu verwenden um eine Versickerung von Gefahrstoffen zu verhindern. Außerdem sollte das Gelände leicht von der Altmühl abgeneigt hergestellt werden, damit verschmutztes Niederschlagswasser oder wassergefährdende Stoffe nicht ins Gewässer fließen. 
Tankzüge oder Gefahrguttransporter sind von der Parkmöglichkeit auszuschließen.

Wir hoffen, dass die Entscheidung auf einen aus unserer Sicht geeigneteren Standort fällt.

Sollte an dem Vorhaben festgehalten werden, sind genaue Pläne mit der geplanten Ausstattung und Ausdehnung vorzulegen.
Ein Parkplatz im Überschwemmungsgebiet benötigt gemäß § 78 WHG Abs. 4 eine Ausnahmegenehmigung.  Hierbei sind alle Vorgaben von § 78 Abs. 5 WHG kumulativ zu erfüllen Es ist zu prüfen ob für das gesammelte Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird.
Der Uferstreifen zur Altmühl mit der Flurnummer 408, momentan als Zufahrt auf die Fläche verwendet, befindet sich im Besitz des Wasserwirtschaftsamts Ansbach. Als Abstand eines möglichen Parkplatzes zur Böschungsoberkante der Altmühl wird mindestens 10 m empfohlen. 

Die Zuwegung zum Parkplatz müsste über eine andere Fläche erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Held
Abteilungsleiter Lkr. Ansbach (Süd) 


Aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes sieht die Verwaltung keinen Ansatz, das Projekt weiterzuverfolgen.

Dokumente
Download LKW_Parkplatz_Herrieden.pdf

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4.4. Fußgängerampeln in der Münchener Straße und Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.4

Sachverhalt

Die Verwaltung holte Informationen aufgrund der Anfrage von Frau Rauch in der BV-Sitzung am 24.05.2022 für eine mögliche Nachtabschaltung der Ampel in der Münchener Straße ein. Antwort: Die Steuerung der Ampel ist veraltet, es ist kein Zugriff darauf mehr möglich. Die Ampel kann nachts nicht ganz ausgeschaltet werden.

Eine Veränderung der Schaltung der Ampelanlage am Marktplatz wurde bereits beim Staatlichen Bauamt beantragt.

Zum Zeitpunkt der Sitzung war die Änderung der Schaltung schon erfolgt. 

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4.5. Vorstellung Mono-Erschließungssystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.5

Sachverhalt

Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller stellt in der Sitzung das Mono-Erschließungssystem vor.

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4.6. Informationen zu derzeitigen Stand - Radweg Lammelbach-Lettenmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.6

Sachverhalt

Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller berichtet über den derzeitigen Sachstand und die möglichen Förderungen zum Bau des Radweges Lammelbach – Lettenmühle und den möglichen Förderungen. 

Die Beantragung der Fördermittel soll über den Landkreis Ansbach erfolgen, da dieser eine höhere Förderung erhält. Mit den Gemeinden Markt Bechhofen und der Stadt Herrieden ist über die Übernahme der restlichen Kosten eine Vereinbarung zu schließen.

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5. Vorstellung einer möglichen Trassenführung für den Radweg Rauenzell - Burgoberbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller stellt die ersten Überlegungen zur einer Trassenführung für den Radweg Rauenzell – Burgoberbach vor.

Diskussionsverlauf

Im Zuge des Diskussionsverlaufs wurde der sehr starke Einschnitt im Wald, ab dem Parkplatz, angesprochen. Derzeitige Entwurf sieht eine Steigung bei dem Fahrradweg von bis zu 14% vor.
Bei einer Ausführung mit 6% wären die Einschnitte noch größer und wir würden eine Länge von ca. 650 m benötigen um den Höhenunterschied zu überwinden.  
Es sollten mit dem Staatsforsten Gespräche geführt werden über eine Führung des Radweges in diesem Bereich im Wald. Auch sollte geprüft werden, den Radweg weiter oben entlang des Wirtschaftsweges Richtung Veldener Straße zu führen. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass für den Anschluss an Rauenzell Varianten der Trassenführung untersucht werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 6
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6.1. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage im UG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 16 Wohneinheiten und Tiefgarage von der Firma SM Ideebau GmbH auf Flst. 72, Gemarkung Hohenberg, Hohenberg 30.
Das Mehrfamilienhaus besteht aus zwei Hauptbaukörper verbunden mit einem gemeinsamen Treppenhaus mit Aufzug. Das geplante Mehrfamilienhaus hat eine Tiefgarage im Untergeschoss, ein Erdgeschoss, ein 1. Obergeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 38° und eine Kniestockhöhe von ca. 75 cm. 



Hierzu hat am 30.06.2022 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Im Nachgang zu dieser hat der Bauherr zugesagt, die Wohneinheiten von derzeit 16 Wohnungen auf 2 x 6 Wohneinheiten zurück zu nehmen. Er verzichtet auf das derzeitige Vorhaben, das Satteldach mit 4 Wohneinheiten auszubauen und plant stattdessen ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 25°. Die entsprechenden Pläne werden in der Sitzung gezeigt und ins RIS eingestellt, sobald diese vorliegen.  

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet im Ortsteil Hohenberg, umgeben von ehemaligen Hofstellen und ist nach § 34 BauGB, Innenbereich, anzusehen. Größere Gebäudekubaturen mit II + D sind in der umgebenden Bebauung vorhanden. Im Süden grenzen Einfamilienhäuser an. Die Stellplätze gemäß unserer Stellplatzsatzung sind nachgewiesen. Die Zustimmung der Nachbar wurden erteilt. Das Vorhaben wäre nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Dokumente
Download 01.1_UG_MFH-Herrieden.pdf
Download 01_UG_MFH-Herrieden_2.pdf
Download 02.1_EG_MFH-Herrieden.pdf
Download 02_EG_MFH-Herrieden_2.pdf
Download 03_OG_MFH-Herrieden.pdf
Download 03_OG_MFH-Herrieden_2.pdf
Download 04_DG-Schnitte_MFH-Herrieden.pdf
Download 04_Schnitte_MFH-Herrieden_2.pdf
Download 05_Ansichten_MFH-Herrieden.pdf
Download 05_Ansichten_MFH-Herrieden_2.pdf
Download Herrieden-geänd. Pläne-AnschreibenBilder.pdf

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6.2. Formlose Bauvoranfrage: Erweiterung der bestehenden PV-Freiflächen-Anlage Regmannsdorf - Projektname „Bürgersolar Esbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Die Energiekonzepte-Bayern SP1 GmbH, Deßmannsdorf 6, 91522 Ansbach betreiben die derzeitige PV-Freiflächenanlage auf dem Flst. 180, Gemarkung Hohenberg. Diese beantragen in Form einer formlosen Bauvoranfrage auf der Restfläche des Flst. 180, Gemarkung Hohenberg, die Errichtung einer weiteren PV-Freiflächen-Anlage mit ca. 4,5 ha unter dem Projektnamen „Bürgersolar Esbach“. Die Potenzialflächenkarte für PV-Freiflächen-Anlagen der Stadt Herrieden sieht an dieser Stelle eine Erweiterung vor.


Bezüglich des Kriterienkatalogs der Stadt Herrieden werden nachstehende Punkte zugesagt:

  • 50 % des Investitionsvolumens (Eigenkapital) können durch Herrieder Bürger eingebracht werden. 
  • Für die angrenzenden Ortsteile wird eine Bürgerversammlung abgehalten.
  • Die anfallende Gewerbesteuer wird vollumfänglich in der Stadt Herrieden entrichtet.

Rechtliche Würdigung

Zur Genehmigungsfähigkeit der PV-Freiflächen-Anlage ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. 
Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind vom Antragsteller zu tragen.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Zustimmung zur Errichtung der PV-Freiflächen-Anlage in Aussicht zu stellen unter der Voraussetzung, dass die zugesagten Aspekte aus dem Kriterienkatalog erfüllt werden. Ein Bauleitplanverfahren ist durch den Antragsteller zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3. Erweiterung Verkaufsfläche Norma

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Bauantrag für die Erweiterung einer Verkaufsfläche von Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG auf Flst.Nrn. 1220, 1221, Gemarkung Herrieden, Industriestr. 6.


   

Die derzeitige Verkaufsfläche beträgt incl. der Kassenzone 878,87 m². Durch die Umnutzung der Lagerfläche von 105,86 m² erhöht sich die Verkaufsfläche auf 984,73 m². 
Die Märkten Lidl und Rewe wurden schon höhere Verkaufsflächen genehmigt. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Folgender Antrag wurde in der Sitzung am 8.02.2022 behandelt:

„Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage von Franziska Bayer und Moritz Sand (2 verschiedene Antragsteller) auf Teilflächen des Flst. 82, Gemarkung Lammelbach in Leibelbach.

       

Seitens der Verwaltung wurde mit den Antragstellern Gespräche hinsichtlich der Erschließung geführt. Der Anschluss Kanal im rückwärtigen Bereich und auch der Anschluss an die Wassereinrichtung sind möglich. Die Kosten für die Anschlüsse sowie die Erschließung der Zufahrt sind von den Antragstellern zu übernehmen.

Die jetzige Ausweisung „W“ im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist herauszunehmen (keine Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers) und auf die vorgesehene Fläche der Antragsteller auszuweisen.

In der nichtöffentlichen Sitzung ist ein TOP vorgesehen, der in Verbindung zu diesem TOP steht.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.                                    Vorab soll die Erste Bürgermeisterin nochmals Gespräche mit den Bauwerbern führen.“

Mittlerweile fanden entsprechende Gespräche statt. Außerdem haben Gespräche zwischen den Bauherrn und dem Eigentümer der Fläche stattgefunden mit dem Ergebnis, dass weder ein Flächenerwerb oder Flächentausch möglich ist.
Die Bauherren bitten um Behandlung ihres Antrages auf Vorbescheid im BV-Ausschuss.    

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehenen Bauflächen liegen außerhalb der Flächennutzungsplanabgrenzung und sind nach §35 BauGB als Außenbereich anzusehen. Um Baurecht für diese Flächen zu erreichen, ist ein Bauleitplanverfahren in Form einer Ortseinbezugssatzung oder eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. In diesem Zuge sind entsprechende Flächen im derzeit ausgewiesenen Flächennutzungsplan zurückzunehmen. 

Diskussionsverlauf

Wünschenswert wäre der Zersiedelung des Ortsteiles entgegen zu wirken und die Fläche dazwischen zu bebauen. Es wurde diskutiert, ob ein Bezug zu den Bauvorhaben in Lattenbuch und Sickersdorf, die abgelehnt wurden, besteht. Als ein Argument für das Abrücken und die Entstehung eines Quadranten wurde die vorhandene Biogasanlage im Ort aufgeführt. Auch wird die vorhandene Eingrünung positiv gesehen. Das Schaffen von neuen Bauflächen führt zur Stärkung der Außenorte. Der Flächennutzungsplan ist dahingehend zu ändern, die vorhandene ausgewiesene Baufläche teilweise zurückzunehmen und die vorgesehene mit aufzunehmen. Die Erschließungskosten, Kosten für den Kanal- und Wasseranschluss trägt der Bauherr.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Im Flächennutzungsplan sollen entsprechende Flächen zurückgenommen und die vorgesehene Baufläche ausgewiesen werden. Ein Bauleitverfahren ist durch die Antragsteller zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Nachnutzung Grundstück an der Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 7

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll ein Austausch über die Nachnutzung von Flst. 249, Gemarkung Herrieden, Münchener Straße 17, erfolgen.  

Diskussionsverlauf

Wenn die Fläche nicht für die Erweiterung des Busbahnhofes benötigt wird sollte ggf. die Fläche als Parkplatz genutzt werden. Bei den weiteren Überlegungen für diese Fläche sollte man dies immer in Verbindung eines möglichen Parkdecks auf den angrenzenden Parkplatz sehen. Auch wäre ein kleiner Park mit einem Aufenthaltsbereich denkbar. In diesem Zuge wurde von der Ersten Bürgermeisterin ein möglicher Kiosk mit einem kleinen Tagescafe ins Gespräch gebracht. Hier sollte man den alten Kiosk der Altstadtfreunde mit einbeziehen. Auch wäre über die Möglichkeit von SB-Automaten an dem Standort nachzudenken. Eine gewisse soziale Kontrolle wäre für das Umfeld des Kiosks und der Parkfläche gegeben. Die Fläche sollte nicht verkauft werden. Eine Verpachtung auf Erbbaurechtsbasis und die Rahmenbedingungen sind abzuklären. Es sollte ein wirtschaftliches tragfähiges Konzept vorgelegt werden. 
      

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass das Lederer Haus abgerissen werden soll und im Haushalt 2023 entsprechende Mittel einzustellen sind. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, welche bauliche Anlagen möglich sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 24.05.2022 beraten:

In der heutigen Sitzung soll über die grundsätzliche Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen für die Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern, im Rahmen einer zeitlich befristeten Verpachtung beraten werden. 

Baulücken und ungenutztes Bauland auf der einen Seite, steigende Baukosten und Bedarf an kleineren Wohnungen auf der anderen Seite stellen aus städteplanerischer Sicht seit Längerem Herausforderungen dar. Der Ausschuss soll in der heutigen Sitzung über ein Modell beraten, das Impulse für die Nutzung von Baulücken ohne Bauzwang bringen kann. 
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen folgenden Haustypen:

MODULHAUS: Ein Modulhaus wird auch als Systembau oder Containerhaus bezeichnet. Gesetzt auf ein Punktfundament kann hierdurch eine Wohnraumfläche ab 20m²/30m² in Modulbauweise gestaltet werden. Der Vorteil liegt hier in der Modularität der Wohneinheiten.

TINY HAUS (auf Rädern): Wohnfläche bis zu 25m² - Mit Rädern unterliegt man dem Straßenverkehrsrecht, was bedeutet, dass eine max. Breite von 2,55 Meter und eine max. Höhe von 4,00 Meter sowie eine Gewichtsbelastung von max. 3,5 t vorausgesetzt wird. Zur Fortbewegung benötigt man einen Führerschein Klasse B.



Modulhaus

Um die Hürden für die Nutzung von Baulücken durch das Aufstellen von Modul- oder Tinyhäusern zu verringern, kann festgelegt werden, dass die Stadt Herrieden grundsätzlich die erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen erteilt, wenn eine Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern im Rahmen einer zeitlich befristeten Verpachtung erfolgen soll. Im Falle einer Beantragung muss nachgewiesen werden, dass das Grundstück für max. 10/15/20 Jahre entsprechend genutzt wird.
Klassische Wohnwagen sind explizit von dieser Regelung ausgenommen. Die Gestaltung des Tiny- bzw. Modulhauses muss einen Hauscharakter aufweisen.

Die Vorteile, die sich daraus für Grundstücksbesitzer ergeben: 
  • Nach Ablauf der Pacht können sie wieder frei über das Grundstück verfügen, um es z.B. den Kindern oder Enkeln als Baugrundstück weiterzugeben.
  • Sie brauchen sich während der Pachtdauer nicht mehr um die Pflege des Grundstücks zu kümmern. Der Pächter übernimmt die komplette Pflege vom Baumschnitt bis zum Rasenmähen. Selbst die Räumpflicht im Winter, die auch bei jedem unbebauten Grundstück verpflichtend ist, geht auf die Pächter über.
  • Sie können zusätzlich Einnahmen durch eine monatliche Pacht erwirtschaften.

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt den TOP in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen. Vorab sollen sich die Fraktionen zu diesem Thema austauschen, damit ein gemeinsamer Konsens gefunden werden kann.“

Rechtliche Würdigung

Für das Aufstellen von Tiny- oder Modulhäuser in den bestehenden Bebauungsplänen im Rahmen der Baugrenzen sind mindestens Befreiungen von den Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne hinsichtlich der Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und ggf. Befreiungen von den Baugrenzen zu erteilen, wenn mehrere Modulhäuser oder Tinyhäuser auf einem Grundstück errichtet werden.

Den geplanten Befreiungen kann ggf. entgegengehalten werden, dass durch die getroffenen Befreiungen die Grundzüge der Planung beeinträchtigt sind. Da es sich hier jedoch um befristete Baugenehmigungen handelt und diese nur auf Zeit gelten, erscheint dies vertretbar.“

Diskussionsverlauf

Grundstücksbesitzer erhalten die Möglichkeit ihre derzeit nicht benötigten Baugrundstücke auf Zeit zu vermieten bzw. zu verpachten. Hier geht es nur um die privaten unbebauten Baugrundstücke. Für städtische Bauflächen ist die Bebauung im Notarvertrag geregelt.
Die Anzahl der Betroffenen wird wohl nicht hoch sein. Es sollte eine befristete Baugenehmigung von 10 Jahren erfolgen mit einer Option zur Verlängerung um weitere 5 Jahre.   

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen von Bebauungsplänen vor 2022 grundsätzlich zu erteilen, wenn eine Nutzung von Baulücken, deren Erschließung vorhanden ist, für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern im Rahmen einer zeitlich befristeten Verpachtung erfolgen soll. Die Verpachtung ist auf 10 Jahre begrenzt, mit der Option auf Verlängerung von 5 Jahren, vorausgesetzt der rechtlichen Überprüfung, dass sich hieraus kein Bestandschutz ergibt. Wohnwagen und Tiny- und Modulhäuser für Übernachtungsbetriebe oder Kurzzeitvermietungen sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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9. Antrag auf Errichtung einer Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschuss am 24.05.2022 beraten:

In der Verwaltung ging ein Antrag auf Beleuchtung am Wendehammer des hinteren Bereiches der Straße Schloßwasen (Flst. 1667/42, Gemarkung Herrieden) ein.

Um sich ein Bild machen zu können, ob eine Ausleuchtung des Wendehammers notwendig ist, bittet die Verwaltung die BV-Ausschussmitglieder sich ein Bild vor Ort zu machen. Nach Eingang der Einschätzung der Mitglieder wird der Antrag in der nächsten BV-Sitzung zur Beratung vorgebracht.
Errichtet werden könnte ggf.eine Solarleuchte. Eine Kostenschätzung für Solarleuchten liegt dem techn. Bauamt grundsätzlich vor. “

Die Verwaltung schlägt vor, einen runden Tisch einzuberufen um eine Einigung herbeizuführen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Andreas Baumgärtner zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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10. Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Im BV-Ausschuss vom 24.05.2022 wurden die Fraktionen gebeten, sich darüber Gedanken zu machen, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. In der heutigen Sitzung soll eine Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen festgelegt werden. Folgende Vorschläge wurden eingereicht: 

  • Radwegeverbindung Birkach / Elbersroth / Herrieden

-  Nr. 2.1.xx    St 2249 Radweg entlang der St 2249 am Ortsausgang von Rauenzell / Abzweigung Hirtenweg bis Abzweigung Schreinermühle/ Hohenberg. ( ist im Radverkehrskonzept noch nicht
aufgenommen.)

- Nr. 2.1.xx        Im Radverkehrskonzept fehlt der Hinweis dass die am stärksten genutzte nach außen gehende Radverbindung die von Herrieden nach Hohenberg (und weiter nach Ansbach) ist. =>          Ausbau eines     Radweges von Hohenberg nach  Dautenwinden erforderlich

Generell:           Rot-weiße Fahrbahnmarkierungen an allen Stellen an welchen Radwege vorfahrtberechtigt eine Straßen kreuzen


1.6.9



2.1.8


Austausch der Fahrradabstellanlagen mit mangelhafter Qualität: 



Radweg Rauenzell nach Hohenberg
2.1.12



Radweg Rauenzell nach Burgoberbach
2.1.14




Radweg Birkach nach Feuchtwangen
2.1.15


Radweg Neunstetten nach Niederdombach:
2.1.16





3.5.1 – 3.5.3


4.2.1 – 4.2.6

4.3.1 – 4.3.4

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Spielplatz in Böckau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 11

Sachverhalt

In der Sitzung am 24.05.2022 stand auf der Tagesordnung der TOP „Kinderspielplatz Böckau“. Um sich ein Gesamtbild machen zu können, fand am Ende der Sitzung ein Außentermin mit den Eltern und Anwohnern aus Böckau vor Ort statt. In der heutigen Sitzung soll ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung trägt die Ergebnisse der gemeinsamen Besprechung vor.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, den in Böckau vorgesehenen Spielplatz umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Spielplatzes in Böckau in die Wege zuleiten und Haushaltsmittel 2023 einzustellen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 12

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 13
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13.1. Matthias Rank: Verkehrsspiegel Richtung Radweg Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 13.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an: 
  1. Bei der Ausfahrt aus der Hohenberger Siedlung seht ein Spiegel zur Einsicht des Radweges, kann ein solcher Spiegel nicht auch bei der Ausfahrt aus dem Schrotfeld aufgestellt werden?
Antwort: Man werde dies prüfen und ggf. auch im Rahmen der Verkehrsschau begutachten.
  1. Können Förderprogramm, Vergabekriterien an andere Kommunen weitergegeben werden? Antwort: Wenn die Förderprogramme und Vergabekriterien auf der Homepage bekannt gemacht wurden, kann gerne auf diese verwiesen werden.    

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13.2. Johann Heller: Stromanschluss N-ERGIE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 13.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an:
Bei der Leitungsverlegung der N-ERGIE in Birkach zum Sendemasten sind Setzungen im Bereich der Leitungsgräben zu bemängeln, dies sollte an die N-ERGIE weitergegeben werden.
Antwort: Die Verlegung erfolgte auf Grund des Freistaates Bayern. Die Beanstandung wird an die zuständige Straßenmeisterei Feuchtwangen weitergegeben.

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13.3. Armin Jechnerer: Fuß- und Radweg Richtung Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 13.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Armin Jechnerer fragt an:
Am Fußweg entlang der Neunstettenerstraße im Bereich der Radwegausfahrt auf Höhe des Grundstückes Engelhardt ist die Hecke vertrocknet. Könnte man in diesem Zuge diese entfernen um die Sicht bei der Ausfahrt zu erhöhen? Dies würde eine gewisse Sicherheit für Radfahrer bedeuten.



            

Datenstand vom 04.10.2022 11:40 Uhr