Datum: 19.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Begrüßung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 6 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Sie schlägt vor, die Reihenfolge der Tagesordnung zu verändern. Nach den Bekanntgaben werden zuerst die weiteren Tagesordnungspunkte behandelt und danach der TOP „Haushalt 2025“. Das Gremium ist damit einverstanden.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.02.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 26.02.2025.pdf
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Es liegt keine Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vor.
zum Seitenanfang
3.2. Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Wolfgang Strauß aus der Stadtratssitzung vom 15.01.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Folgende Anfrage stellte Ratsmitglied Wolfgang Strauß in der Stadtratssitzung vom 15.01.2025: „Herr Strauß fragt an, warum bei der Angabe der Schuldensituation die Zinsen für Kredite angegeben, aber der Kredit anlässlich des Rechtsgeschäftes nicht erwähnt wurde?
Die Kredite für das Rechtsgeschäft mit BayernGrund wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 vorsorglich mit einem Ansatz von 55.000 € (HHSt. 9100.8500 „Weitere Finanzausg.-Deckg.Mittel § 11) von der Kämmerei veranschlagt.
Der Verwaltung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, wie das vom Landratsamt genehmigte kreditähnliche Rechtsgeschäft operativ abgewickelt wird.
Es handelte sich deshalb um einen Vorsorgeansatz, welcher in der tatsächlichen Abwicklung weder im Haushaltsjahr 2023 noch 2024 in Anspruch genommen werden musste.
Nachdem im Zuge des Verfahrens deutlich wurde, dass anfallende Zinsen über die Kontokorrentkonten laufen und damit die Zinsen mit jedem Grunderwerb mitgetilgt werden, ist ein Haushaltsansatz für Zinsmittelrückführungen nicht erforderlich. Deshalb ist für das Haushaltsjahr 2025 kein Ansatz vorgesehen.
Hinsichtlich des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes darf noch einmal zusammengefasst werden:
Bereits unter Bürgermeister Brandl fanden erste Sondierungsgespräche statt, um das neue Baugebiet „Schrotfeld“ in Zusammenarbeit mit einem Erschließungsträger zu realisieren. Marktführer in Bayern ist in diesem Bereich die BayernGrund GmbH. In Bayern gibt es 2.056 Kommunen. BayernGrund weist auf der eigenen Homepage ca. 1200 Kunden und ca. 5000 abgeschlossene Projekte aus.
wurde vorgestellt, wie sich eine Zusammenarbeit mit BayernGrund gestalten könnte. Dabei wurden Vor- und Nachteile erörtert und folgende Aspekte erläutert: Kostenumlegung und -deckung, Zeitspanne der Ablösung, Ablauf Grunderwerb, Vergabe der Grundstücke und Vermarktung. Eine entsprechende Präsentation ist den Sitzungsunterlagen zu entnehmen.
Verschiedenen Stadtratsbeschlüssen entsprechend wurden die Baugebiete „Rauenzell Mitte“ und „Schrotfeld 15.4“ in Kooperation mit BayernGrund realisiert. Die erwarteten Vorteile sind eingetreten:
- Die zeitliche Lücke zwischen dem Anfall der Kosten für Grunderwerb und Erschließung und dem Rückfluss aus den Grundstücksverkäufen sowie Beiträgen werden haushaltsneutral überbrückt -> Haushaltsmittel stehen weiterhin für andere Investitionen zur Verfügung
- Geringere Erschließungskosten, da BayernGrund nicht wie die Kommune bei Vergaben an die VOB gebunden ist. -> BayernGrund kann als Unternehmen nach der Ausschreibung einen Nachlass verhandeln oder ein Pauschalangebot vereinbaren. Die Kosten, die durch die Zusammenarbeit mit BayernGrund angefallen sind, liegen unter dem Betrag, der durch die Nachverhandlung eingespart werden konnte.
- Deutliche Entlastung der Verwaltung -> Andere Projekte konnten parallel weiterentwickelt werden.
Zum zeitlichen Ablauf: Im Juli 2022 wurde der allergrößte Teil des Grunderwerbs für die Realisierung des neuen Baugebietes „Schrotfeld 15.4.“ getätigt und somit zahlungswirksam. 2023 begannen die Erschließungsmaßnahmen. 2024 erfolgten die ersten Grundstücksverkäufe.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte mit BayernGrund wurden stets transparent kommuniziert. Auf der letzten Seite des Vorberichts zum Haushalt finden sich 2025 wie auch in den Vorjahren seit 2022 hierzu entsprechende Erläuterungen:
Aufstellung von kreditähnlichen Rechtsgeschäften im Rahmen des Abschlusses:
- eines Erschließungs- und Kostenerstattungsvertrags mit der BayernGrund GmbH für die Erschließung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell Mitte“ (geplante Kosten 1,2 Mio €)*
- eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BayernGrund GmbH für das Vorhaben Grunderwerb „Schrotfeld 15.4“ (Kaufpreis 5,6 Mio €)* (Genehmigung nach Art. 72 GO vom 01.07.2021 Az.: 9161.00-0001/001 (145) SG 21)
- eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BayernGrund GmbH für das Vorhaben Erschließungsträgerschaft der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schrotfeld 15.4“)*
*Die Maßnahmen wurden im 2. Halbjahr 2022 zahlungstechnisch durch die BayernGrund GmbH begonnen.
Nachdem sich 2024 abzeichnete, dass der Grundstücksverkauf im Vergleich zu älteren Baugebieten weniger schnell von statten gehen wird und weil das Zinsniveau anstieg, legte die Verwaltung im Oktober 2024 dem Stadtrat eine frühzeitige Ablöse der Verträge mit BayernGrund nicht-öffentlich zur Beratung vor. Nachdem die Stadt in den vergangenen Jahren die Rücklagen außerhalb des Haushaltes stetig erhöhen hatte können, gab es hierfür einen gewissen Handlungsspielraum. Der Stadtrat folgte der Empfehlung der Verwaltung einer frühzeitigen Ablöse. Nach weiteren Beratungen im Finanz- und Personalausschuss fasste der Stadtrat im Februar 2025 in nicht-öffentlicher Sitzung den Beschluss, die bestehenden Sonderrücklagen bis zum vollständigen Verkauf der Grundstücke zur Finanzierung heranzuziehen. Die bisherigen Sonderrücklagen (siehe Vorbericht zum Haushalt) beliefen sich zum 01.01.2025 auf ca. 3,6 Mio €. Hinzu kommt die Sonderrücklage „Hochwasserschutz“, über die die Stadt Herrieden ab 2025 in Höhe von 1,1 Mio € aufgrund der Rückerstattungen der „unbaren Leistungen“ beim Hochwasserschutz in Stegbruck verfügt.
Vereinfacht lässt sich die aktuelle Beschlussfassung des Stadtrates zum Sachverhalt so darstellen:
Der Hauptvorteil, der sich aus dieser Vorgehensweise ergibt, besteht
darin, dass die Stadt keinen externen Zinsdienst verrichten muss, sondern sich selbst Zinsen für die entnommenen Finanzmittel aus der Sonderrücklage bezahlt.
Für die Darstellung der Sonderrücklagen der Stadt Herrieden ergibt sich daraus Folgendes:
Abschließend sollen noch die einzelnen Beschlüsse zur Zusammenarbeit mit BayernGrund aufgelistet werden, die bis auf die Vorberatungen zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund für den treuhänderischen Grunderwerb alle einstimmig gefasst wurden:
In nicht-öffentlicher Sitzung fasste der BV-Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zusammenarbeit mit der Fa. BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH für das restliche Schrotfeld, Rauenzell Dorfmitte und Neunstetten“. In nicht-öffentlicher Stadtratssitzung vom 07.10.2020 folgte der Stadtrat der Empfehlung des BV-Ausschusses ebenfalls einstimmig.
In nicht-öffentlicher Sitzung des BV-Ausschusses vom 13.04.2021 und vom 08.06.2021 hat das Gremium zur Vorbereitung des Erschließungsvertrag über eine Checkliste für die Erschließungsträgerschaft beraten und diese einstimmig beschlossen.
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 14.04.2021 hat der Stadtrat mit 12 zu 7 Stimmen einen Beschluss zum Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages mit BayernGrund für den treuhänderischen Grunderwerb gefasst. In der Stadtratssitzung am 19.05.2021 https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19611594/41552 wurde darüber öffentlich informiert: Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung „den Beschluss gefasst, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma BayernGrund für das Baugebiet Schrotfeld abzuschließen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Grunderwerb den Handlungsspielraum des kommunalen Haushaltes nicht einschränken.“
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 13.10.2021 stimmte der Stadtrat den Verträgen zwischen der Stadt Herrieden und der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und –erschließungs-GmbH für das Baugebiet Rauenzell einstimmig zu. In der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021 wurde entsprechend darüber informiert: https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19613043/43438
In nicht-öffentlicher Sitzung vom 22.06.2022 stimmte der Stadtrat den Verträgen zwischen der Stadt Herrieden und der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und –erschließungs-GmbH für das Schrotfeld einstimmig zu.
zum Seitenanfang
3.3. Seniorenausflug der Stadt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
Die diesjährige Seniorenfahrt führt nach Katterbach. Die Stadt Herrieden pflegt seit Jahrzehnten eine freundschaftliche Partnerschaft mit den dort stationierten amerikanischen Einheiten.
Vor Ort wird mit dem Bus zunächst das Areal erkundet und anschließend der Hangar mit den Hubschraubern besichtigt. Anschließend gibt es in der Kantine auf dem Kasernen-Areal Mittagessen. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit, die Werksfeuerwehr zu besichtigen oder eine Runde im Bowling-Center zu kegeln. Anschließend findet eine Informationsfahrt mit dem Bus über das Urlas-Gelände statt. Nach Kaffee und Donuts ist die Rückfahrt nach Herrieden geplant.
Abfahrt ist am Donnerstag, dem 8. Mai 2025 um 9.15 Uhr am Herrieder Festplatz vor dem Storchentor. Gegen 16.30 Uhr ist die Rückfahrt nach Herrieden geplant.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis 18. April 2025 möglich. In der Sonderbeilage des morgigen Amtsblattes finden sich weitere
zum Seitenanfang
3.4. Information zur geplanten Seniorenmesse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.4 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden plant zusammen mit allen Akteuren rund um die Seniorenarbeit, am 21. Februar 2026 eine Seniorenmesse zu veranstalten. Die geplante Informationsveranstaltung soll in der Grund- und Mittelschule Herrieden stattfinden. Alle Interessierte können sich schon heute den Termin freihalten. Frau Schwander ergänzt, dass sich die Messe an Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen richtet.
zum Seitenanfang
3.5. Frühjahrsmarkt mit MarktFAIRgnügen am 8. März 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.5 |
Sachverhalt
Am 30. März 2025 werden in der Aktivstadt an der Altmühl zahlreiche Händler mit traditionellem und aktuellem Marktsortiment ab 10 Uhr ihre Waren anbieten. Außerdem erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges kulinarisches Angebot.
Anders als sonst wird sich im Rahmen eines überarbeiteten Sicherheitskonzepts das Marktgeschehen rund um die Stiftsbasilika, im Bereich des Herrnhofs und auf dem Deocarplatz konzentrieren. Das Storchentor und die Altstadt sind am Marktsonntag für den Verkehr gesperrt.
In der Industriestraße und im Gewerbegebiet an der A6 veranstalten Herrieder Unternehmer ihre traditionellen Hausmessen und in der Zeit von 12.00 - 17.00 Uhr haben Geschäfte in der Altstadt geöffnet. Bei gutem Wetter gibt es beim beliebten Bücherflohmarkt der Stadt- und Pfarrbücherei kistenweise Lesevergnügen. Fairen Kaffee und selbstgebackene Kuchen können die Gäste im kath. Pfarrheim und in der Wolfhard-Schule genießen.
Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Zertifizierung Herriedens als „Faire Stadt“ findet im Rahmen des Herrieder Frühjahrsmarktes ein besonderes „MarktFAIRgnügen“ statt. Die Steuerungsgruppe „Fairtrade-Stadt Herrieden“, der Eine-Welt-Vereine, Partner des fairen Handels und die Schülerfirmen der Wolfhard-Schule werden mit fairen und nachhaltigen Produkten das Marktgeschehen bereichern. Im kath. Pfarrheim wird darüber hinaus eine Ausstellung mit dem Thema „17 Ziele für eine bessere Welt“ präsentiert. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit findet zudem wieder der traditionelle Herrieder Fahrradbasar in der Grund- und Mittelschule ab 14.00 Uhr statt. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.basarlino.de/RT70. Vielen herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen des Marktes beitragen!
zum Seitenanfang
3.6. Sperrungen für Straßen- und Wasserleitungsmaßnahmen Frühjahr 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.6 |
Sachverhalt
Sperrung Ortsdurchfahrt Lammelbach- Landkreis Ansbach
Ab voraussichtlich 7. April 2025 wird die Kreisstraße AN 54 in der Ortsdurchfahrt von Lammelbach für den öffentlichen Verkehr bis voraussichtlich Ende Mai gesperrt.
Grund hierfür ist eine Deckenbaumaßnahme auf einem etwa 260 Meter langen Streckenabschnitt der AN 54. Dabei wird die Fahrbahn partiell saniert, Randeinfassungen erneuert und abschließend auf dem gesamten Ausbauabschnitt eine neue Asphaltdecke eingebaut.
Die Umleitung des öffentlichen Verkehrs erfolgt ab Lammelbach (AN 54) über Leibelbach (St 2248 / AN 54) - Limbach (St 2248) - Häuslingen (St 2248) - Wieseth (St 2222 / St 2248) - Forndorf (St 2222) - Kreisverkehrsplatz Waizendorf (St 2222 / AN 54) - Sachsbach (AN 54) - Reichenau (AN 54) - Lettenmühle (AN 54) bis Lammelbach (AN 54) und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist örtlich ausgeschildert.
Der Anliegerverkehr wird während der Bauzeit weitestgehend ermöglicht.
Sperrung Rauenzell – Velden Stadt Herrieden
Die Stadt Herrieden erneuert die Wasserleitung ab der St 2249 in Rauenzell Richtung Velden. Die Baumaßnahme kann nur unter einer Vollsperrung der Veldener Straße und der Kreisstraße AN 55 (Rauenzell - Velden) bis zum ehemaligen Bahnhof durchgeführt werden. Der Anliegerverkehr zu den einzelnen Grundstücken wird während der Baumaßnahme gewährleistet. Es kann jedoch vorkommen, dass Bereiche der Veldener Straße tagsüber nicht zu den Grundstücken angefahren werden können. Die Anwohner werden rechtzeitig durch die Baufirma Johann Potsch GmbH & Co KG aus Burgbernheim informiert, wann Fahrzeuge außerhalb geparkt werden müssten. Mit den Tiefbauarbeiten soll ab der KW 15 (07.04.2025) begonnen werden und die Erneuerungsarbeitern der Wasserleitung sollte ca. Ende Juni bis Mitte Juli abgeschlossen sein. Während der gesamten Baumaßnahme wird eine Umleitung von Rauenzell über Burgoberbach - Großenried - Thann - Velden und zurück eingerichtet.
zum Seitenanfang
3.7. 7. August 2025: Herrieden ist Etappen-Ort bei der BR-Radltour
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
3.7 |
Sachverhalt
In der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung vom 15. Januar 2025 hat der Stadtrat einstimmig den Beschluss gefasst, dass Herrieden Etappen-Ort bei der BR-Radltour 2025 sein soll. Eine entsprechende Anfrage hatte der BR im Vorfeld an die Bürgermeisterin gerichtet.
In sechs Etappentagen führt die zwischen 550 und 600 Kilometer lange Strecke die Radlerinnen und Radler von der Fränkischen Saale bis hin zur Donau. Nach dem Anreisetag am Samstag, 2. August, findet die erste Etappe am 3. August als Rundkurs um Bad Neustadt an der Saale statt. Weiter geht es nach Hammelburg (Ankunft 4. August), Miltenberg (5. August), Ochsenfurt (6. August) über Herrieden (7. August) nach Neuburg an der Donau (8. August).
Die Etappenorte wurden am Samstag, 8. März 2025, im Rahmen der „BR-Radlnacht“ im Münchner Hofbräuhaus vorgestellt. Über Anmeldemodalitäten und weitere Details zur BR-Radltour 2025 informiert der Bayerische Rundfunk im April. Weitere Informationen unter br-radltour.de. Auch in Herrieden erwartet die Teilnehmenden sowie Besucherinnen und Besucher am Veranstaltungstag ein Open-Air-Konzert bei freiem Eintritt. Die Künstlerinnen und Künstler werden im Mai bekannt gegeben.
Derzeit finden eine Reihe von Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Herrieden und dem Bayerischen Rundfunk unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte und lokaler und regionaler Akteure statt.
zum Seitenanfang
4. Aufstellung und Billigung für die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Energiehof Heller“, Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogas“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Frau Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt den Sachverhalt vor.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,26 ha befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Leibelbach. Planungsrechtlich ist das Gebiet auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Die baulichen Anlagen auf der Fläche dienen derzeit als energetische Nutzung von Biomasse. Die bestehende Anlage wird schon seit vielen Jahren betrieben, diese wurde gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt. Entsprechende Unterlagen, auch zu geplanten Änderungen (§ 16 BImSchG) liegen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vor.
Für die bestehende Biogasanlage liegt zwar eine gültige Genehmigung gemäß BImSchG vor, allerdings keine baurechtliche Privilegierung. Es handelt sich um eine „Abfallanlage“, die die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht erfüllt. Um weiterhin für den Betrieb Rechts- und Planungssicherheit sicherzustellen, ist nun ein Bebauungsplan erforderlich. Die Größe des Geltungsbereichs ergibt sich im Wesentlichen aus der Größe der bestehenden Anlage (ca. 1,08 ha). Darüber hinaus wird eine kleine Teilfläche von 0,18 ha mit in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um auch bei späteren erforderlichen baulichen Erweiterungen handlungsfähig zu sein.
Vorbereitend wurde das Vorhaben in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss am 25.Juni 2024 beraten. Es wurde die Empfehlung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Luftbild mit Geltungsbereich
Auszug Flächennutzungsplan Stadt Herrieden:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden stellt für diesen Bereich bereits eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“ dar. Der Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich wird festgesetzt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 49 und eine Teilfläche des Flurstücks 49/1 Gemarkung Lammelbach und hat eine Größe von ca. 1,26 ha.
Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers.
Der Geltungsbereich umfasst größtenteils die bestehenden baulichen Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse; wesentliche Bestandteile sind:
- Fermenter / Nachgärer / Endlager
- Gärresteverdampfungsanlage
- Flüssigdünger-Tank
- Fahrsilo
- Annahme- Hygienisierungshalle
- Technikgebäude mit BHKW - Modulen
Lediglich der südwestliche Teil des Plangebiets wird derzeit als Pferdekoppel genutzt, dieser wird für erforderliche Erweiterungen wie bspw. einen Wärmepufferspeicher oder eine Gasaufbereitungsanlage in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Der umlaufende Havariewall wird der Änderung entsprechend angepasst.
Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.
Rechtliche Würdigung
Das Gebiet ist auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind nicht erfüllt, daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Energiehof Heller“ im Ortsteil Leibelbach gem. § 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB.
- Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 19.03.2025) und beschließt die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Beteiligung zur Vorabinformation gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Dokumente
Download BebauungsplanNr.1EnergiehofHeller.pdf
Download BegründungEnergiehofHeller.pdf
Download UmweltberichtEnergiehofHeller.pdf
zum Seitenanfang
5. Fortschreibung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien für die Altstadt Herrieden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
54. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
11.03.2025
|
ö
|
|
5 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:
„In der BV-Sitzung vom 08.10.2024 hat Herr Ruppert vom Stadtplanungsbüro eine mögliche Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien der Altstadt Herrieden vorgestellt. In der heutigen Sitzung soll über die neuen Fördersätze abschließend beraten werden.“
Im Einzelnen ergaben sich während der Beratung folgende Abstimmungsergebnisse:
Einführung rückwirkend ab 01.01.2025.
Abstimmung: 9:0
Aufnahme der klareren Formulierung: Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.
Abstimmung: 8:1
„Anhebung des Höchstfördersatzes bei abgestimmten und richtlinienkonform durchgeführten außenwirksamen Maßnahmen von 25.000,-- Euro auf 40.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0
Einführung eines gesonderten Höchstfördersatzes für umfassende, abgestimmte und richtlinienkonform durchgeführte Außen- und Innenmaßnahmen (bei Sanierung von leerstehenden Gebäuden zu Wohnzwecken) in Höhe von 70.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0
Aufnahme einer Förderung für Abbrucharbeiten bei Errichtung eines städtebaulich angemessenen und richtlinienkonform ausgeführten Ersatzbaus oder bei Vorliegen eines abgestimmten Gesamtkonzepts in Höhe von 75% bis max. 20.000,-- Euro (als Kompensation Wegfall staatl. Förderung bzw. als weiterer Anreiz für Bauen in der Altstadt).
Abstimmung: 9:0
Beibehalt der Erwerbsförderung in Höhe von 5% des Kaufpreises bis max. 25.000,-- Euro (als weiterer Anreiz zum Erwerb eines Anwesens in der Altstadt). Der Förderzeitraum für die Erwerbsförderung endet zum 30.06.2025.
Abstimmung: 8:1“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden zusammenfassenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den überarbeiteten Gestaltungs- und Förderrichtlinien, wie in der heutigen Sitzung beraten, zuzustimmen.“
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und stimmt den überarbeiteten Gestaltungs- und Förderrichtlinien zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Anbau einer Abbund- und Lagerhalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
54. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
11.03.2025
|
ö
|
|
6.1 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:
„Bauantrag für den Anbau einer Abbund- und Lagerhalle von Holzbau Ortenreiter GmbH, auf Flst. 544/1, Gemarkung Elbersroth, in Sickersdorf. Der Bauantrag ist beim Landratsamt eingereicht worden. Das Landratsamt bittet nunmehr die Stadt Herrieden um eine Stellungnahme nach § 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO u. Art. 7 Abs. 1 BayAbgrG. Laut Aussage des Landratsamtes werden die Träger öffentlicher Belange wie z.B. das staatliche Straßenbauamt für eine Stellungnahme bzw. Einschätzung (ist der Abstand zur Kreisstraße AN 37 ausreichend?) beteiligt.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Die Fläche befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bauantrag - Neubau einer Lager- und Maschinenhalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
54. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
11.03.2025
|
ö
|
|
6.2 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Lager- und Maschinenhalle von Herrn Markus Appold, auf Flst. 375, Gemarkung Hohenberg, in Seebronn, im Bereich des V + E-Planes „Bioenergie Seebronn“ SO Regenerative Energie.
Die restlichen Planunterlagen sind im RIS hinterlegt.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im überplanten Gebiet des V+E-Planes „Bioenergie Seebronn“ und ist spätestens mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindlichen Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bauplaene.pdf
zum Seitenanfang
8. Bauantrag - Umnutzung für gewerbliche Zwecke - Wohnung zu zwei Wohneinheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
54. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
11.03.2025
|
ö
|
|
6.3 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:
„Bauantrag für die Umnutzung einer Wohnung zu zwei Wohneinheiten für gewerbliche Nutzung auf Flst. 276, Gemarkung Herrieden, Ansbacher Straße 2 a. Herr Schuster möchte zum Zwecke der Vermietung an Radler bzw. an Monteure seine jetzige Wohnung zu zwei Wohneinheiten umbauen. An der Außenfassade wird nichts geändert.
Der Bauplan liegt in der Sitzung zur Einsichtnahme aus.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Innerhalb des Sanierungsgebietes Altstadt Herrieden.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Haushalt 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Seit November 2024 traf sich der Finanz- und Personalausschuss zu seinen Beratungen monatlich, um den Haushaltsplan für das Jahr 2025 zu erarbeiten. Alle Fraktionen des Stadtrates sind auch im Finanz- und Personalausschuss vertreten.
Für die einzelnen Haushaltsstellen unterbreitet der Kämmerer die Vorschläge der Verwaltung. Grundlage hierfür sind Beschlüsse des Stadtrates und Erfahrungswerte der Verwaltung aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise der Bau- und Verkehrsausschuss 2024 beschlossen hat, dass ein neuer Spielplatz gebaut werden soll, dann muss die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 entsprechende Mittel im Haushaltsjahr dafür einplanen. Bei den Beratungen zum Haushalt werden in den Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses die einzelnen Haushaltsstellen des Haushaltsplanes zusammen mit den Vertretern aller Fraktionen Punkt für Punkt beraten. Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses sind: Johann Heller, Franziska Wurzinger, Max Heller, Manfred Niederauer, Michael Trottler, Fritz Oberfichtner, Wolfgang Strauß, Dr. Christian Enz, Vorsitz: Dorina Jechnerer, Erste Bürgermeisterin.
Die Mitglieder des Ausschusses beraten, ob die Haushaltsmittel, die von der Verwaltung angemeldet wurden, bewilligt werden oder angehoben oder gekürzt werden sollen. Auch im Januar, Februar und März 2025 wurden die Beratungen fortgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein seit vielen Jahren bewährtes Prozedere.
Über Änderungswünsche der Fraktionen wird im Ausschuss beraten und ggf. werden entsprechende Beschlüsse gefasst. Im März findet normalerweise die letzte Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zum Haushalt statt.
Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2025 wurde gemäß der eingangs beschriebenen Praxis in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 18.11. und 09.12.2024, 20.01., 24.02. und 19.03.2025 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld zu dieser Sitzung jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Erläuterungen sind im RIS hinterlegt. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2025, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.
An dieser Stelle gibt die Bürgermeisterin die Beschlussempfehlung des Finanz- und Personalausschusses aus seiner heutigen Sitzung bekannt:
„Der FPA empfiehlt dem Stadtrat, den Haushalt in der heute vorgestellten Fassung mit all seinen Anlagen zu beschließen.“
Haushaltssatzung
der Stadt Herrieden
Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.302.840 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.444.450 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
2.211.850 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000 €
festgesetzt.
§ 5
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2024 - 2028 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2025.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Herrieden, den 19.03.2025
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Rechtliche Würdigung
Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Das Gesamthaushaltsvolumen Haushalt 2025 beträgt 36.747.290 €.
Diskussionsverlauf
Wolfgang Strauß, Armin Jechnerer, Franziska Wurzinger, Manfred Niederauer, Dr. Christian Enz und Bürgermeisterin Dorina Jechnerer tragen ihre Haushaltsreden vor.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit all ihren Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Walter Weckerlein - Ablesen des Gasstandes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.1 |
Sachverhalt
Herr Weckerlein fragt an, ob nicht der Mitarbeiter des Bauhofes, der die Spielplatzkontrolle macht, auch nach dem Gasstand schauen kann?
zum Seitenanfang
10.2. Wolfgang Strauß - Verkehr an der Bärenlochhütte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.2 |
Sachverhalt
Herr Strauß berichtet, dass an der Bärenlochhütte zu den Bring- und Abholzeiten der Waldkita zu schnell gefahren wird. Er fragt an, ob der dort angebrachte Smiley ausgewertet und das Ergebnis veröffentlicht werden kann?
zum Seitenanfang
10.3. Gaby Rauch - Baugebiet Schrotfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.3 |
Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, ob es einen Grund gibt, warum vom älteren ins neue Baugebiet Schrotfeld die Durchfahrt gesperrt ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass noch Restarbeiten erledigt werden.
zum Seitenanfang
10.4. Franziska Wurzinger - Kitaplätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.4 |
Sachverhalt
Frau Wurzinger fragt an, ob die Kitaplätze für das kommende Kitajahr ausreichen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass es noch zu früh für eine Aussage ist.
Weiter fragt Frau Wurzinger an, ob der Wohnort noch als Vergabekriterium auf der Homepage mit aufgenommen werden kann?
zum Seitenanfang
10.5. Max Heller - Sondergebiet Schernberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.5 |
Sachverhalt
Herr Heller fragt an, wie der Sachstand zum Sondergebiet am Schernberg ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass im April über den städtebaulichen Vertrag beraten werden soll und für den Mai der Abwägungsbeschluss vorgesehen ist.
zum Seitenanfang
10.6. Jürgen Leis - Osterfeuerablagerung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.6 |
Sachverhalt
Herr Leis fragt an, wann Ablagerungen für das Osterfeuer angefahren werden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass ein Artikel dazu im nächsten Amtsblatt steht, das diese Woche erscheint.
zum Seitenanfang
10.7. Max Heller - Gewerbeflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.7 |
Sachverhalt
Herr Heller fragt an, an wen man sich wendet, wenn man Interesse an einer Gewerbefläche hat?
Die Bürgermeisterin verweist an die Verwaltung.
zum Seitenanfang
10.8. Christian Ertl - Buslinie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
10.8 |
Sachverhalt
Herr Ertl fragt an, wie die Buslinien aufgrund der Straßensperrung fahren?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass man beim Landkreis nachfragt.
zum Seitenanfang
11. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 21:23 Uhr.
zum Seitenanfang
12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
74. Stadtratssitzung
|
19.03.2025
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 10.04.2025 09:23 Uhr