Datum: 24.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.05.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Protokoll06.05..pdf
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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4. Bekanntgaben
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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4.1 |
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4.2. Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen
Gremium
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Sachverhalt
- Die Beschilderung und Markierung der Stop-Stelle in Stegbruck ist abgeschlossen.
- Ein Antrag auf einen Verkehrsspiegel an der Kreuzung Kaadener Straße/Neustetterstraße wird in der nächsten Verkehrsschau behandelt.
- Die Auswertung des Geschwindigkeitsmessgeräts in Sickersdorf ist im RIS hinterlegt.
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4.3. Akuteller Sachstand Breitbandausbau Rauenzell u. Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Sachverhalt
Durch das betreuende Ing.-Büro Corvese ist der aktuelle Sachstand im RIS als Übersicht dargestellt. Aktuell wurde der konkretisierte Förderantrag beim Bund eingereicht. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten zu rechnen.
Dokumente
Download 2025-06-05_Herrieden_Stand Breitbandausbau Bund.pdf
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4.4. Zufahrt OT- Rauenzell, Veldener Straße
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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4.4 |
Sachverhalt
Nach Information der Anwohner über den Beschluss des BV-Ausschusses aus der Sitzung vom 08.04.2025 erreichte die Verwaltung eine E-Mail, in der die Antragsteller Abstand von der Maßnahme nehmen. Die Verwaltung berichtet in der Sitzung.
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4.5. Sanierung Stadtkasse Rathaus - Büromöbel
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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informativ
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4.5 |
Sachverhalt
Durch die lange Lieferzeit der Büromöbel für die Sanierung der Stadtkasse im Rathaus von zwölf Wochen und die geplante Umsetzung der Sanierung in den Sommerferien wurden die Büromöbel auf Grund einer Dringlichkeitsentscheidung durch die Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer beauftragt.
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4.6. Kleinspielfeld am Sportplatz SV Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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4.6 |
Sachverhalt
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid für die Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Kunstrasenplatz, Flutlicht, umlaufender Band und Ballfangzaun auf Flst. 206, Gemarkung Rauenzell, Bauherr Sportverein Rauenzell, ging bei der Verwaltung ein Schreiben des Landratsamtes ein. Dieses Schreiben ist im RIS hinterlegt. Aus diesem können die Bedenken der Träger öffentlicher Belange entnommen werden. Das Fazit des Landratsamtes lautet:
„Aufgrund der vorgenannten Umstände wird empfohlen, einen anderen Standort zu wählen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit den erforderlichen Stellen in Verbindung“. Der Sportverein soll sich bis spätestens 21.07.2025 beim Landratsamt Ansbach rückmelden.
Dokumente
Download 20250252 Mitteilung Bedenken an Bauherr.pdf
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4.7. Vergabe - Straßenbauprogramm Oberflächen Stadt Herrieden 2025
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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4.7 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 06.05.2025 wurde beschlossen, den Auftrag für die einfache Oberflächenbehandlung an die Fa. Geuder Straßenunterhalt aus Neusitz zu vergeben.
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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5.1. Vorstellung Baupläne Fa. Neureiter GmbH für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden
Gremium
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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5.1 |
Sachverhalt
Herr Neureiter, Fa. Neureiter GmbH aus Fremdingen^, stellt für den Erwerb des Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden, die finalen Baupläne vor. Die Baupläne (Bewerbungsunterlagen) sind im RIS hinterlegt.
Die Pläne werden nach Genehmigung durch den BV-Ausschuss als erfüllende Bedingungen dem Kaufvertrag beigefügt.
Dokumente
Download NeureiterAnsichten - Schnitt - Vorschlag II_.pdf
Download Neureiter-Herrieden 10-WE GRZ.pdf
Download Neureiter-Herrieden 10-WE Vollgeschoss.pdf
Download NeureiterPerspektive - Vorschlag II_.pdf
Download NeureiterVorschlag II - Erdgeschoss 03.04.2025.pdf
Download NeureiterVorschlag II - Untergeschoss 03.04.2025.pdf
Download NeureiterVorschlag_01_ Dachgeschoss.pdf
Download NeureiterVorschlag_01_ Obergschoss.pdf
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5.2. Errichtung einer Terrassenüberdachung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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5.2 |
Sachverhalt
Familie Holzinger stellt die Bauanfrage für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst. 554/32, Gemarkung Rauenzell im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“.
Anbei die Skizze:
Die Stützen werden innerhalb des Grundstückes errichtet. Die Glasüberdachung ragt ca. 0,70 m in das städtische Grundstück (Regenrückhaltebecken) hinein. Das Regenwasser der Terrassenüberdachung wird über eine integrierte Rinne abtransportiert und soll ebenfalls aufgefangen werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Lt. Art. 57 BayBO sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² verfahrensfrei.
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6. Vorstellung Vorentwurf Turnhalle Grund- und Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Sachverhalt
Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Hirsch Architekten / HEF Architekten stellt den aktuellen Planungsstand des Vorentwurfes vor. Als Grundlage für den Vorentwurf diente die im Stadtrat beschlossene Machbarkeitsstudie und die Anregungen aus der Arbeitsgruppe Turnhalle, die förderfähigen Flächen für den offenen Ganztag der Regierung, sowie das genaue Aufmaß vor Ort.
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7. Förderantrag zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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7 |
Sachverhalt
Die Eigentümer beantragen die Förderung für den Abbruch eines Nebengebäudes (angebaute Scheune) und für einen Um- und Anbau eines Zweifamilienwohnhauses auf der Fläche der bisherigen Scheune, Flst. 164/1, Gemarkung Elbersroth.
- Beginn der Maßnahme: Juli 2025.
- Fertigstellung: Mai 2026.
- Die Fördersumme errechnet sich wie folgt: Geschossfläche 177,66 m² x 75 € = 13.324,50 €,
zzgl. 10 % für ein Kind unter 18 Jahren = 1.332,45 €.
- Dies ergibt voraussichtlich eine Fördersumme in Höhe von 14.656,95 €.
Anbei die Neugestaltung lt. Bauplan:
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8. Novelle der Bayerischen Bauordnung durch I. Modernisierungsgesetz - Regelungsmöglichkeiten zu Stellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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vorberatend
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8 |
Sachverhalt
Im gemeindlichen Satzungsrecht findet mit Inkrafttreten der Änderungen der §§ 11, 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes am 1. Oktober 2025 ein Systemwechsel statt. Die Stellplatz- und Spielplatzpflicht wird kommunalisiert, die Freiflächengestaltungs- und Grünordnungssatzungen treten außer Kraft und können künftig nicht mehr erlassen werden.
Eine Stellplatzpflicht gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO gilt nach dem Modernisierungsgesetzt künftig nur noch, wenn die Gemeinde dies durch Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO n.F. angeordnet hat. Hinsichtlich der festgelegten Anzahl der Stellplätze gilt eine Obergrenze, die sich aus dem ebenso überarbeiteten Anhang zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ergibt. Bestehende Stellplatzsatzungen gelten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 n.F. fort, wenn sie die in der Anlage zur GaStellV festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten oder sie Bestandteil eines Bebauungsplans (Art. 81 Abs. 2) sind. Im Übrigen treten bestehende Stellplatzsatzungen mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft (Art. 83 Abs. 5 Satz 3 n.F.).
Da das beschlossene Modernisierungsgesetz nicht alle Belange wie z.B. Ablöse von Stellplätzen, Versickerungsfähigkeit von Pflastern und Fahrradstellplätzen regelt, empfiehlt die Veraltung, eine neue Satzung zu erlassen. Näheres erläutert die Verwaltung in der Sitzung.
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9. Aufstellung BPLNr. 48 für das Wohngebiet "Am Altmühlbad", Stadt Leutershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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9 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Leutershausen hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung des BPL. Nr. 48 für das Wohngebiet „Am Altmühlbad“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Die Stadt Herrieden wird als Behörde (Trägern öffentlicher Belange 4 Abs. 1 BauGB) am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis 26.06.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Stadt Leutershausen eingehen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.
Die öffentliche Auslegung findet vom 26.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Leutershausen, Alter Postberg 7, 91578 Leutershausen statt.
Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Leutershausen https://www.leutershausen.de veröffentlicht.
Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.
Dokumente
Download 01 Bebauungsplan_250506Stadt Leutershausen.pdf
Download 02 Festsetzungen_250605Stadt Leutershausen.pdf
Download 03 BegründungStadt Leutershausen.pdf
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10. Aufstellung BPLNr. 4 für das Wohngebiet "Pfarrfeld" sowie 26. Änderung FNP Stadt Feuchtwangen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 07.08.2024 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.12.2019 beschlossen. Das Verfahren wird nunmehr im Regelverfahren fortgesetzt, wobei nach § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB die aktuell geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt. Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde nur das Landratsamt Ansbach am Verfahren beteiligt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fand in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 22.01.2024 statt. Die Planunterlagen sowie Textteile wurden gemäß den aufgeführten Abwägungsvorschlägen angepasst. In der Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 22.01.2025 bzw. 16.04.2025 wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Wohngebiet „Pfarrfeld“ sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen. Eine Stellungnahme kann bis 27.06.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen bei der Stadt Feuchtwangen eingehen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.
Die öffentliche Auslegung findet vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen statt.
Zusätzliche werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen (www.feuchtwangen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.
Dokumente
Download 01 FNP_ÄnderungStadt Feuchtwangen.pdf
Download 02 Begruendung_FNP-Änderung_250122 Stadt Feuchtwangen.pdf
Download 03 Bebauungsplan_250416Stadt Feuchtwangen.pdf
Download 04 Begruendung_Breitenau_250416 Stadt Feuchtwangen.pdf
Download 05 GoP Wohngebiet Pfarrfeld 16.04.2025 Stadt Feuchtwangen.pdf
Download 06 Umweltbericht Wohngebiet Pfarrfeld 16.04.2025 Stadt Feuchtwangen.pdf
Download 07 saP_FEU_Breitenau_Pfarrfeld Stadt Feuchtwangen.pdf
Download Stellungnahme LRA Ansbach vom 05.11.2024 für Stadt Feuchtwangen.pdf
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11. BBPLNr. XXIX Wohngebiet "Am Überheidlein" im OT Neuses mit paralleler 12. FNP-Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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Sachverhalt
Der Gemeinderat Burgoberbach hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXIX für das Wohngebiet „Am Überheidlein“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung wurden die Vorentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Eine Stellungnahme kann bis spätestens 07. Juli 2025 erfolgen.
Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Gemeinde Burgoberbach vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen die Planungen bestehen oder dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 04.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach, Ansbacher Straße 24, 91595 Burgoberbach statt.
Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Gemeinde Burgoberbach (www.burgoberbach.de) veröffentlicht.
Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.
Dokumente
Download 01 FNP-Änderung.pdf
Download 02 Begründung - FNP-Änderung.pdf
Download 03 B-Plan A3_250515.pdf
Download 04 Festsetzungen.pdf
Download 05 Begründung.pdf
Download 06 Umweltbericht_Entwurf_09-05-2025.pdf
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12. E-Bike-Ladestationen und Radabstellanlage am Stadtschloss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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12 |
Sachverhalt
Um die Rahmenbedingungen für den Radverkehr weiter zu verbessern, soll eine öffentlich zugängliche Ladestation errichtet werden. Im Radverkehrskonzept finden sich hierzu folgende Empfehlungen:
Derzeit fehlen Ladestationen für E-Bikes im gesamten Stadtgebiet. Die Installation von E-Bike-Ladestationen ist eine Maßnahme zur Erreichung des Ziels „Förderung des Radverkehrs und Wertschätzung des Fahrrads als Verkehrsmittel“. Es wird vorgeschlagen, dass E-Bike-Ladestationen an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden. Die genaue Lage muss im Detail auf Machbarkeit geprüft werden. Die Priorität der Maßnahme ist hoch und soll möglichst kurzfristig umgesetzt werden.
Grundsätzlich sollen Ladestationen dort aufgestellt werden, wo Besucher angenehm verweilen können. So entsteht eine Win-Win-Situation für Betreiber und Besucher.
Als mögliche Standorte in Herrieden bieten sich für eine erste Installation aufgrund der Zentralität und der bereits vorhandenen Infrastruktur besonders folgende an:
- vorhandene Radabstelllagen am kath. Pfarrheim mit nachrüsten.
- vorhandene Radabstelllagen an der Stadt- und Pfarrbücherei mit nachrüsten.
- im Bürgerpark im Umgriff des Biergartens bzw. neu entstehende Spielplatzes
Nach Inbetriebnahme der ersten Ladestation kann nach Sammlung von Erfahrungswerten über weitere Standorte beraten werden.
Für den Torturm am Stadtschloss schlägt die Verwaltung vor, dass parallel zu den Halteringen für die Türen, Haltringe an der Wand montiert werden, die ein sicheres Abschließen von Fahrrädern ermöglichen. Aufgrund der zu geringen Durchfahrtsbreite empfiehlt sich keine Installation von Fahrradabstellanlagen.
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13. Verkauf von Grundstücken - Vergaberichtlinien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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Sachverhalt
Was den Verkauf der Reihenhaus- oder Doppelhausgrundstücke im Baugebiet Schrotfeld 15.4 betrifft ist die Situation die, dass sich bisher nur ein Kaufinteressent bzw. eine Bauträgergemeinschaft gemeldet hat. Die Bauträgergemeinschaft wurde per E-Mail aufgefordert, dass sie das Vorhaben genauer erläutern sollen. Die Unterlagen liegen bis zur heutigen Sitzung vor und sind in einem separaten TOP in der nichtöffentlichen Sitzung (Grundstücksangelegenheiten) vorgesehen.
Da die erste Ausschreibung der Grundstücke für die Reihenhäuser keinen Erfolg brachte, ist die Frage, ob das Gremium hinsichtlich dieser Bauform an der Verpflichtung für die Eigennutzung festhalten möchte oder ob man Investoren die Gelegenheit geben möchte, die Häuser für eine Vermietung zu bauen.
Im Bereich der Doppelhäuser und der Tiny–Häuser gab es bisher immer nur Interessenten aber keine Bewerber. Insofern ist auch bei diesen Häuserformen die Fragestellung zu diskutieren, ob an der Verpflichtung zur Eigennutzung festgehalten werden soll.
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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15. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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24.06.2025
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Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um Uhr.
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16. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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57. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Datenstand vom 18.06.2025 13:54 Uhr