Antrag auf Errichtung eines Modulhauses auf Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Modulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das geplante Modulhaus ist eingeschossig und nicht unterkellert bei einer Größe von 5,55 m x 6,0 m. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Auf dem Grundstück besteht eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit „Starkstromleitungsrecht“ zugunsten der E-ON Bayern AG.
Das Grundstück Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. Außerdem liegt eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Verlegung des bestehenden Regenwasserkanals vor.
Die eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Die Entwässerung ist gemäß der Satzung über öffentliche Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann (EWS) auszuführen. Die Gemeinde Hohenthann weist den Antragsteller auf die Notwendigkeit einer Regenwasserpufferanlage (keine Zisterne) hin.
Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2023 10:11 Uhr