TZ 57: Kommune hat geänderte oder zusätzliche Leistungen bezahlt, für die keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Zukünftig sind Nachtragsleistungen unter Einhaltung der Zuständigkeiten schriftlich zu beauftragen.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.53 |
Sachverhalt
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr