Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 22.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.2



In seiner Sitzung vom 08.05.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 25.09.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2018 sowie am 12.03.2019 wurden Planungsänderungen beschlossen.

Am 08.05.2018 wurde der Flächennutzungsplan bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplan bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.03.2018 bis 09.05.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2018 bis 29.06.2018.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung am 12.03.2019.

In der Zeit vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine weitere Beteiligung der Fachbehörden findet ca. Ende August statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorliegenden Abwägungsmaterial und kann die beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen im gesamten beschließen.

Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und abgewogen. Auf dieser Grundlage wurden alle Unterlagen vom Flächennutzungsplan und Bebauungsplan überarbeitet, um im nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auf Grund von Optimierungen für den Radverkehr wurde der Regelquerschnitt in der Heimstettener Straße überarbeitet. Dieser muss noch in der Planzeichnung berücksichtigt und eingearbeitet werden (siehe Anlage Straßenquerschnitt Heimstettener Straße).
Ebenfalls müssen noch mögliche Änderungen im Bebauungsplan eingearbeitet werden, welche sich aus dem Ideenwettbewerb der Landesgartenschau 2024 ergeben. Die Auswahl der Wettbewerbssieger erfolgt am 12. Und 13.07.2019.

Für Fragen zum Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Verfahren stehen die Planungsbüros sowie die Verwaltung während der Gemeinderatssitzung zur Verfügung.

Hinweis der Verwaltung: Aus zeitlichen Gründen konnten noch nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Es werden kleinere Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Abwägung der Stellungnahmen bis zur Nachladung wegen weiterer Abstimmungen mit Planern, Gutachtern und Fachbehörden erforderlich. Das betrifft die in der Anlage farbig markierten Passagen. Diese stellen einen Bearbeitungsstand dar.

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen (Stellungnahmenbehandlung) in der Anlage vollumfänglich im Block zu.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Planänderungen gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auslegung die notwendigen Änderungen, welche sich aus den Stellungnahmen und der optimierten Radverkehrsführung in der Heimstettener Straße ergeben, in die Planungen einzuarbeiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

5. Sollte es aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, den Umgriff des Bebauungsplans anzupassen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen (Stellungnahmenbehandlung) in der Anlage vollumfänglich im Block zu.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Planänderungen gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auslegung die notwendigen Änderungen, welche sich aus den Stellungnahmen, der optimierten Radverkehrsführung in der Heimstettener Straße und dem Wettbewerbssieger der Landesgartenschau 2024 ergeben, in die Planungen einzuarbeiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

5. Sollte es aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, den Umgriff des Bebauungsplans anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Von Beschlussempfehlung abweichender Beschluss.

Dokumente
2019-07_12_B-Plan Nr. 100 - Kirchheim 2030 - Stellungnahmen § 4 Abs. 2 BauGB (.pdf)
2019-07-12_Kirchheim_2030_Stellungnahmenbehandlung aus § 4 Abs. 2 BauGB vom 11.04.2015 - 17.05.2019 (.pdf)
2019-07-12_B-Plan Nr. 100_Planzeichnung_gesamt (.pdf)
2019-07-12_Satzung_BP100_Gemeinde Kirchheim b Mu¨nchen_ENTWURF (.pdf)
Straßenquerschnitt Heimstettener Straße - Kirchheim 2030 (.pdf)
Übersicht Ausgleichsflächen (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:23 Uhr