Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2019: "Baumschutzverordnung für die Landesgartenschaugemeinde" - vertagt vom GR am 01.07.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

m 09.03.2019 wurde von der SPD Fraktion Kirchheim-Heimstetten ein Antrag zum Erlass einer Baumschutzverordnung (BSchVO) für das Kirchheimer Gemeindegebiet gestellt (siehe Anhang Antrag SPD). Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Infrastruktur am 14.05.2019 wurde der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung vorab vorgestellt. Die Entscheidung über eine Baumschutzverordnung obliegt letztlich dem Gemeinderat.
Die 1994 bereits erlassene Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über den Schutz des Baumbestandes (Baumschutzverordnung, BSchVO) wurde im Jahr 2003 wieder aufgehoben (siehe Anhang Alte BSchVO).
Der folgende Entwurf für die neue Baumschutzverordnung wurde basierend auf der alten Kirchheimer Baumschutzverordnung, die der Landeshauptstadt München, dem Entwurf der Gemeinde Neubiberg, die der Gemeinde Ottobrunn, Haar und der Musterbaumschutzsatzung des GALK e.V. (siehe Anhang) erstellt und ist im Anhang einsehbar (Anhang neue BSchVO).
Um die beiden Verordnungen (alte und neue) besser vergleichen zu können, ist im Anhang eine Gegenüberstellung angefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Dokumente
Alte Baumschutzverordnung Gmd Kirchheim (.pdf)
Antrag SPD vom 09.03.19 Baumschutzverordnung (.pdf)
Gegenüberstellung alte vs. neue BSchVO (.pdf)
Neue Baumschutzverordnung Gemeinde Kirchheim bei München (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr