Neubau von 14 Wohnungen mit Tiefgarage, Rosenstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö zur Kenntnis 2.1

Sachverhalt

Mit den vorgelegten Unterlagen wird eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit 14 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/8 der Gemarkung Heimstetten, Rosenstraße 10 beantragt.
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde bereits zur Genehmigungsprüfung an das Landratsamt weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte und ein Schreiben des Architekten beigefügt, aus denen die wesentlichen Merkmale entnommen werden können.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Baulinien- und Bebauungsplans Nr. 1/H. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung zu verwenden, die seit 19.07.2019 rechtswirksam ist.

Mit dem im Anhang befindlichen Schreiben werden zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung beantragt.

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/H, der 1963 Rechtswirksamkeit erlangte, wurde auf dem Verwaltungsweg zugestimmt:
  1. wegen der Überschreitung des festgesetzten Bauraums durch Balkone (im Dachgeschoss: je Giebelseite 2 Balkone mit jeweils 3 m x 1,60 m und beim Zwerchgiebel: 2 Balkone mit jeweils 3 m x 1,80 m sowie im Obergeschoss an der Traufseite zur Straße Am Gangsteig: 3 Balkone mit jeweils 3 m x 1,80 m und 1 Balkon mit 5,70 m x 1,80 m),
  2. wegen der Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 6 m um 0,715 m beim Hauptdach und um 2,44 m bei den Zwerchhäusern (Zwerchgiebel).
Mit den bereits errichteten Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl. Nr. 104/9 (Rosenstraße 12 mit Bescheid vom 01.06.1971 und dem Aktenzeichen A/1b-1063/71) und Fl.Nr. 104/10 (Rosenstraße 14 mit Bescheid vom 01.06.1971 und dem Aktenzeichen A/1b-1064/71) existieren bereits von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichende Wandhöhen von ca. 7,30 m in direkter Nachbarschaft des Neubaus an baulichen Anlagen mit städtebaulich gleicher Ausrichtung.
Aufgrund der Vergrößerung der Wandhöhe, der Verwendung der maximal zulässigen Dachneigung und der Errichtung von zwei Zwerchhäusern wird das Dachgeschoss rechnerisch zu einem Vollgeschoss.
Im Bebauungsplan ist keine Begrenzung der Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt.

Aufgrund der Mischung aus alten- bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen, Familien- und Singlewohnungen wird seitens der Gemeinde ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz je Wohnung festgesetzt und somit einer Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung zugestimmt.

H. Mayer,
Kirchheim, der 12.08.2019
   

Beschlussvorschlag

Zur Kenntnisnahme

Dokumente
2019-08-12, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 16.09.2019, 19/40, Gemeinde Kirchheim, Neubau von 14 Wohnungen mit Tiefgarage, Rosenstraße 10 (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr