Bebauungsplan Nr. 79 - 1/K - 1. Änderung für das Gebiet "Ecke Dorfstraße/Estermannweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein

Gemeinderat (Aufstellungsbeschluss)
öffentlich
12.03.2019
10
20
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
16.09.2019




Mit Beschluss vom 12.03.2019 leitete die Gemeinde das Verfahren gemäß § 13 a BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabe nbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 - 1/K, in dessen Geltungsbereich das Grundstück Estermannweg 4 liegt, ein (Abstimmungsergebnis 20:0).

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde folgendes Planungsziel festgelegt:
Aufgrund der Nichterreichung der Zielsetzung durch ursprünglich vorgelegte Planungen muss der Bebauungsplan geändert werden, um durch die zukünftige Bebauung die durch den Abbruch erzeugten „städtebaulichen Defizite“ zu beheben.

Der von Richard Baumann Architekt und Stadtplaner SRL vorgelegte und zu billigende Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2019, ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Des Weiteren ist der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 01.06.2019 beigefügt; dieser ist Bestandteil des Bebauungsplans.

Für die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 ist ein Beschluss über die Billigung des vom Planfertiger vorgelegten Entwurfs erforderlich.

Kirchheim, 13.08.2019 C. Müller

Beschlussvorschlag

1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 - 1/K für das Gebiet „Ecke Dorfstraße/ Estermannweg“ wird in der Fassung vom 01.06.2019 gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 u. 4 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 - 1/K für das Gebiet „Ecke Dorfstraße/ Estermannweg“ wird in der Fassung vom 01.06.2019 gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 u. 4 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
BP 79-1K, 1. A¨nderung (.pdf)
BP_79-1K_Begr_01_06_19 (.pdf)
VEP B-Plan 79-1K (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr