Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch wurde am 12.03.2019 beschlossen (Abstimmungsergebnis: 20:0).

Ziel des Bebauungsplans ist die städtebaulich sinnvolle Strukturierung von Wohneinheiten mit preisreduziertem Wohnungsbau und die langfristige Sicherung der Erschließung der bestehenden Wohnbebauung am Tannenweg, weil die jetzige Erschließung des Tannenwegs über einen Privatweg erfolgt, welcher mittelfristig entfallen könnte. Zudem soll die bestehende umliegende Gewerbenutzung nicht eingeschränkt werden.
Der von rgp architekten aus München vorgelegte und zu billigende Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Satzungstext und Begründung, ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Hinweis: Der Bebauungsplan bezieht sich auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kirchheim vom 01.07.2019. Der Stellplatzbedarf für die PKW wird mit 80 Stellplätzen erfüllt. Lediglich bei den Fahrradstellplätzen soll eine abweichende Festsetzung im Bebauungsplan getroffen werden. Nachzuweisen wären gemäß Stellplatzsatzung doppelt so viele Stellplätze als PKW-Stellplätze, also 160 Fahrradstellplätze. Genauere Ausführungen sowie die Begründung der Reduzierung können der beigefügten Mail des Planungsbüros vom 10.09.2019 entnommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Festsetzung zur abweichenden Regelung der Fahrradstellplätze gegenüber der Stellplatzsatzung vom 01.07.2019 wird zugestimmt. Es dürfen 120 Fahrradstellplätze statt 160 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden.

  1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ wird in der Fassung vom 16.09.2019 gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Hinweis des Ersten Bürgermeisters:
Zur Sicherstellung von Besucher-Stellplätzen wird die öffentliche Widmung auf die Fläche 15,40 ausgedehnt (siehe Anlage). Es erfolgt die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte.

Beschluss 1

1. Der Festsetzung zur abweichenden Regelung der Fahrradstellplätze gegenüber der Stellplatzsatzung vom 01.07.2019 wird zugestimmt. Es dürfen 120 Fahrradstellplätze statt 160 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Die öffentliche Widmung wird auf die Fläche 15,40 für Besucher-Stellplätze ausgedehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ wird in der Fassung vom 16.09.2019 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Von der Beschlussempfehlung abweichender Beschluss

Beschluss 3

3. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
180911 Begründung _Entwurf (.pdf)
190830_B_F_01_VEP_ (.pdf)
190830-Planstand VEP_ (.pdf)
190910_Plan 25_H Kirchheim am Webering (.pdf)
190911_Satzung_Entwurf (.pdf)
Begründung Fahrradstellplatzreduzierung (.pdf)
E-Mail Einigung mit Grundstücksnachbarn Tannenweg (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr