Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 11. 09.19: "Mitteilungspflicht für Baumfällungen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Rüdiger Zwarg hat mit der E-Mail vom 11. September 2019 folgenden Antrag gestellt:
Jede* beabsichtigte Baumfällung ist der Gemeinde spätestens vier Wochen vor der Maßnahme anzuzeigen (Lage, Baumart, Stammumfang in einem Meter Höhe). Das zuständige Umweltamt prüft innerhalb von zwei Wochen, ob der Baum im Bebauungsplan verzeichnet ist, so dass über dessen Fällung vorher im Bauausschuss beraten werden muss. Andernfalls erfolgt die statistische Erfassung und ggfs. eine Information über Schutzzeiten. Der Antragssteller erhält die Bestätigung, dass die Fällung nicht der Genehmigung bedarf. Ihm wird eine Beratung hinsichtlich Alternativen zur Fällung und zu sinnvollen Ersatzpflanzungen angeboten.

Das Umweltamt möge einen Vorschlag erarbeiten wie mit größeren Arealen mit dichtem Baumbestand verfahren werden soll (z.B. Wall).

Über Baumpflegemaßnahmen soll eine Broschüre erstellt werden, die auch Empfehlungen dazu gibt, was im DIY-Verfahren gemacht werden kann und was einem Fachbetrieb überlassen werden sollte.

* "jede" bedeutet auch die Erfassung von Maßnahmen, die die Gemeinde selbst durchführt oder beauftragt.



Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beschließt, dass die Gemeindeverwaltung den Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen- Fraktion „ Mitteilungspflicht für Baumfällungen “ entsprechend prüft.

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beschließt, dass die Gemeindeverwaltung den Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen- Fraktion „ Mitteilungspflicht für Baumfällungen “ entsprechend prüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 11.12.2019 18:20 Uhr