Antrag Bündnis 90/ Die Grünen: "Mitteilungspflicht für Baumfällungen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
14.05.2019
2.3
6
6
Gemeinderat
öffentlich
1.07.2019
1.7
vertagt

Gemeinderat
öffentlich
9.09.2019
2
10
11
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
14.10.2019
1.2
6
5
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
10.02.2020
6



Die Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion stellte am 11. September 2019 einen Antrag über die Mitteilungspflicht für Baumfällungen.
Gemäß Beschluss des BIUA vom 14.10.2019 hat die Verwaltung den Antrag geprüft.
Bei jeder im Umweltamt von Bürgern gestellten Anfrage zur Fällung von Bäumen werden, wie im Antrag gefordert, die Antragsteller in der Regel spätesten nach zwei Wochen, bei persönlicher Vorsprache im Umweltamt nach Möglichkeit sofort, darüber informiert, ob es sich um einen im Bebauungsplan festgesetzten Baum handelt und ob ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Beratung im BIUA gestellt werden muss. Hierbei werden die Antragsteller über bestehende gesetzliche Schutzzeiten, eventuelle alternative Schnittmaßnahmen und mögliche Ersatzpflanzungen bereits beraten. Bei schriftlichen Anfragen erfolgt die Auskunft durch ein Schreiben bzw. per E-Mail.
Notwendige Fällungen von gemeindlichen Bäumen werden bei Festsetzung im Bebauungsplan ebenfalls im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beraten.
Bei größeren Arealen, d.h. wenn es sich bei der Fläche um Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes handelt, liegt die Zuständigkeit des Vorgehens bei der Forstbehörde. Bei einer geplanten Rodung ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Da nach Überprüfung durch das Umweltamt bisher keine rechtliche Grundlage zur Anzeige bei der Gemeinde für jede beabsichtig Baumfällung besteht, sind die Forderungen nur über die Einführung der bereits in den Ausschüssen und GR vorgestellten gemeindlichen Baumschutzverordnung durchzusetzen.

Beschlussvorschlag

Vorschlag:
1. Der Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion vom 11.09.2019 zur Mitteilungspflicht für Baumfällungen wird gemäß dem Sachvortrag abgelehnt.
2. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang zu beschließen. 

Dokumente
Alte Baumschutzverordnung Gmd Kirchheim (.pdf)
Antrag SPD vom 09.03.19 Baumschutzverordnung (.pdf)
Gegenüberstellung alte vs. neue BSchVO (.pdf)
Neue Baumschutzverordnung Gemeinde Kirchheim bei München (.pdf)

Datenstand vom 19.02.2020 14:58 Uhr