Fällung einer Platane mit anschließender Ersatzpflanzung auf einer privaten Grünfläche, Ecke Lindenweg 1 Ludwigstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 09.12.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/52 der Gemarkung Kirchheim, einer privaten Grünfläche im Gemeinschaftseigentum an der Ecke Lindenweg 1 Ludwigstraße erforderlich wird.

Wie das gemeindliche Umweltamt feststellte, handelt es sich dabei um einen in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 19 K durch Planzeichen festgesetzten Einzelbaum, der gemäß Festsetzung Nr. A.V. „zu pflegen und zu erhalten“ ist. „Ausgefallene Bäume müssen auf Kosten der Eigentümer nachgepflanzt werden.“

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, Fotos, eine Begründung für die Fällung und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 K befindet.

Die Begründung des Antragstellers sowie die Beurteilung des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsanlage entnommen werden.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an.
Für die Fällung der Platane auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/52 wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 19 K unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung in Absprache mit dem Umweltamt vorgenommen wird

H. Mayer,
Kirchheim, der 26.11.2018

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 K wegen der Fällung von einem in der Grünordnung durch Planzeichen als Einzelbaum festgesetzten Baum (einer Platane) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/52 der Gemarkung Kirchheim, einer privaten Grünfläche im Gemeinschaftseigentum an der Ecke Lindenweg 1 Ludwigstraße, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass dafür wie im Antrag beschrieben auf dem Grundstück eine Ersatzpflanzung gemäß den Angaben des gemeindlichen Umweltamtes vorgenommen wird. Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. von den Eigentümern zu tragen.
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Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 K wegen der Fällung von einem in der Grünordnung durch Planzeichen als Einzelbaum festgesetzten Baum (einer Platane) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/52 der Gemarkung Kirchheim, einer privaten Grünfläche im Gemeinschaftseigentum an der Ecke Lindenweg 1 Ludwigstraße, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass dafür wie im Antrag beschrieben auf dem Grundstück eine Ersatzpflanzung gemäß den Angaben des gemeindlichen Umweltamtes vorgenommen wird. Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. von den Eigentümern zu tragen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2019-11-26, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 09.12.2019, 19/54, Fällung einer Platane mit anschließender Ersatzpflanzung auf einer privaten Grünfläche, Ecke Lindenweg 1 Ludwigstraße (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:43 Uhr