Vermögenshaushalt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen, 13.01.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2020 wird nach der vorliegenden Planung voraussichtlich eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage erreicht. Auf Grund des voraussichtlich positiven Jahresergebnisses 2019 mit einer deutlich geringeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Ergebnis steht noch nicht fest) werden voraussichtlich ca. 16 Mio. Euro als allgemeine Rücklage zur Verfügung stehen. Rund 4 Mio. Euro sollen aber auch weiterhin in den Finanzplanjahren unangetastet als allgemeine Rücklage zur Kassenmittelverstärkung wie bereits in den vergangenen Jahren vorgehalten werden.
Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2020 nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. Es hat sich nichts geändert an der Tatsache, dass der zum Jahresende 2020 geplante Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 16 Mio. Euro die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro, enthält. Daher wird weiterhin davon abgeraten, den dann noch vorhandenen Rücklagenbestand komplett zu dezimieren, um für etwaige mögliche, nicht planbare Sonderausgaben zumindest in einem gewissen Umfang gewappnet zu sein. Die Kassenverstärkungsmittel sind auch bei dem angegebenen Rücklagenstand im Finanzplan einkalkuliert, und nicht wie bei früheren Haushaltsplänen nur die tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Rücklagen. Diese Liquiditätsbevorratung soll weiterhin im Falle von kurzfristig erforderlichen, unvorhersehbaren Ausgaben die Zahlungsfähigkeit gewährleisten (nachzulesen jedes Jahr im Vorbericht des jeweiligen Haushaltsplanes, Seite 20 – s. auch Haushaltsplan 2019).
Dieser Rücklagenbestand dient auch als Puffer für deutlich höhere Ausgaben in den Jahren 2021, 2022 sowie die weiteren Finanzplanjahre, wobei Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2021 absehbar und wohl unvermeidbar sind.
Hauptausgaben im Hochbau: zwingend erforderliche fortlaufende Investitionen für die den Neubau Haus für Kinder St. Dorothea, den Neubau Rathaus, den Wohnungsbau (Rosenstraße) in Höhe von insgesamt rund 2,6 Mio. Euro allein im Jahr 2020.
Die Kosten für den Neubau Gymnasium Kirchheim sowie für Planung und ggfs. Maßnahmenbeginn für die voraussichtliche Erweiterung der Realschule Aschheim sowie den Neubau eines Gymnasiums in Aschheim erscheinen hier lediglich in geringen Summen (erste Planungskosten für Realschule und Gymnasium Aschheim), da überwiegend Zins- und Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind (wegen voraussichtlicher Kreditaufnahme durch den Zweckverband für die Gemeinde Kirchheim)!
Des Weiteren sind für das große Projekt Kirchheim 2030 im Jahr 2020 zumindest Planungskosten einzuplanen mit fortschreitender Realisierung der geplanten Maßnahmen in den folgenden Jahren.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Kirchheim 2030 wie bereits im Vorjahr in blauer Farbe dargestellt.
Berücksichtigt sind auch die bisher vorhandenen Werte für weitere Planungen zum Projekt Landesgartenschau. Eine zusätzliche Konkretisierung kann erst mit Planungsfortschritt erfolgen.
Der vorliegende Planentwurf zum Vermögenshaushalt 2020 beruht zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2019, aber auch auf verschiedenen aktuellen Gemeinderats-Beschlüssen, Entscheidungen und notwendigen Investitionsvorhaben sowie die weiteren Realisierungsschritte für Kirchheim 2030 und die Landesgartenschau in 2024.
Insgesamt ergeben sich Einnahmen in Höhe von ca. 17.639.800 Euro (die Zuführung vom VwH steht noch nicht fest, daher vorsichtshalber keine Werte angegeben) sowie Ausgaben in Höhe von ca. 16.387.900 Euro (ohne Rücklagenzuführung). Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben somit um lediglich rund 0,9 %!
Der Vermögenshaushalt 2020 ist in Einnahmen und Ausgaben dann ausgeglichen, wenn der voraussichtliche Überschuss in Höhe von ca. 1,25 Mio. Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
Folgende (Haupt-) Einnahmen sind vorgesehen:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen sollen in Höhe von 720.000 Euro sowie Erschließungsbeiträge mit 270.000 Euro erzielt werden.
Zuweisungen und Zuschüsse sind mit einem Volumen von insgesamt 4.113.600 Euro veranschlagt.
Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen Kirchheim 2030 sollen mit rund 12,15 Mio. Euro realisiert werden.
Folgende (Haupt-) Ausgaben sind veranschlagt:
Verschiedene Hochbaumaßnahmen (in Höhe von 4.606.000 Euro insgesamt), wie insbesondere der Beginn Neubau Rathaus (Planungskosten, weitere Ausgaben Folgejahre), Neubau eines Kinderhauses (Jahre 2018 bis 2020), restliche Arbeiten Sanierung verschiedene Kindergärten, Baumaßnahme Rosenstraße (Abriss und Neubau 2019, 2020 und Folgejahre);
aus den Investitionen für den Tiefbau und verschiedenen  Straßenbaumaßnahmen (in Höhe von 4.868.600 Euro insgesamt);
der Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH, insbesondere für Planungsmaßnahmen, weitere Ausgaben in den Finanzplanjahren (ca. 10 Mio. Euro insgesamt) in Höhe von 1.500.000 Euro);
aus Verpflichtungen für das Projekt Geothermie (699.000 Euro);
für bereits vollzogenen Vermögenserwerb Immobilie „Am Brunnen 19“ (800.000 Euro);
aus verschiedenen Grundstückskäufen (in Höhe von 900.000 Euro);
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (1.194.500 Euro) sowie den erforderlichen Tilgungen für Kredite (710.000 Euro).
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen sind der beigefügten Übersicht (Notizen zu den Vermögenshaushalt-Ansätzen 2020 = Anlage 1) sowie den nichtöffentlichen Ausführungen zu den Grunderwerben (= Anlage 2 unter Top 2 Verschiedenes nö) zu entnehmen.
Erläuterung zum voraussichtlichen Rücklagenstand zum 31.12.2019:
Das Jahresergebnis 2019 wird von der ursprünglichen Haushaltsplanung in gewissen Bereichen voraussichtlich wieder deutlich abweichen. Zwar kann der endgültige Rücklagenstand erst nach Ermittlung der Jahresrechnung 2019 angegeben werden, es sollte jedoch die tatsächliche Rücklagenentnahme nicht in der veranschlagten Höhe erforderlich werden. Im Ergebnis wird sich der Rücklagenbestand daher insofern verändern, sodass der Rücklagenstand zum Ende des Jahres 2020 voraussichtlich bei ca. 17 Mio. Euro liegen könnte. Das tatsächliche Ergebnis ist insbesondere auch noch von den zum Ende des Haushaltsjahres 2019 zu bildenden Haushaltsausgaberesten abhängig.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 (Anlage D1).
Sonstige Anlagen:        
a)        Mittelanforderung FW Kirchheim (zu HHSt. 1311.9352 u.a.)
b)        Mittelanforderung FW Heimstetten (zu HHSt. 1312.9352 u.a.)

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2020 inkl. ggfs. noch erforderlicher Änderungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Dokumente
VmH 2020 (.pdf)
Anlage 1: Notizen zum VmH (.pdf)
Anlage A, D1 zum VmH (.pdf)
Anlage a), b) zum VmH (.pdf)

Datenstand vom 09.01.2020 12:02 Uhr