Vollzug des Tarifrechts; Arbeitgeberseitige Einführung der Großraumzulage München


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen, 13.01.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Stadt München zahlt seit 1990 aufgrund eines örtlichen Tarifvertrags eine sogenannte Münchenzulage. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV) hatte seine Mitglieder bisher lediglich dazu ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL, sog. Ballungsraumzulage) freiwillig anzuwenden.
Hierzu wurden am 21.02.2011 vom Gemeinderat Kirchheim b. München ein einstimmiger Beschluss über die Gewährung der Ballungsraumzulage für Beschäftigte und Auszubildende, sowie der Wortlaut der Änderungsverträge gefasst.
Derzeit zahlt die Gemeinde Kirchheim b. München 147 Ihrer Angestellten (TVöD) und Auszubildenden eine Zulage nach TV-EL = Ballungsraumzulage in Höhe von 126,62 € und einen Kinderzuschlag von 33,77 € pro Kind. Nicht berücksichtigte Beschäftigte fallen aus der Zulage heraus da sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen oder die Grenzbeträge (Grundgehalts 3.674,01 € (ab der Entgeltgruppe 9a/Stufe3) für den Kinderzuschlag 5.111,67 €) überschritten werden. Die Höhe der Ballungsraumzulage wird entsprechend der Teilzeitquote vermindert.
Gesamtsumme Brutto: ~ 15.830 €/mtl.
Die Stadt München wird diese Zulage zum 01.01.2020 für Tarifbeschäftigte und Auszubildende verdoppeln, hierfür führte sie Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi. Diese wurden am 11.10.2019 erfolgreich abgeschlossen (Anlage 1 – Tarifinformationen von der Gewerkschaft Verdi vom 11.10.2019). Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2019 der Neufassung der örtlichen Tarifvereinbarung A 35 (Anlage 2 – Änderungstarifvereinbarung zur örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 35 über die Münchenzulage für Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadt München – 2. ÄTV öTV A 35) zugestimmt.
Der Hauptausschuss des KAV Bayern hat dem am 09.07.2019 zugestimmt und gleichzeitig alle Mitgliedern im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage bis zu dieser Höhe zu zahlen, wenn der örtliche Tarifvertrag in Kraft getreten ist (01.01.2020).
Höhe der Münchenzulage:        
Beschäftigte                                270,00 €        für E 1 bis E 9c, S 1 bis S 15 TVöD
                                       135,00 €        für E 10 bis E 15, E 15 Ü, S 16 bis S 18 TVöD
Auszubildende (TVAöD) und
Praktikanten (TVPöD)                140,00 €        - ab 1.9.2020 Tarifentwicklungsanpassung
Kinderbetrag:                                  50,00 €        für E 1 – E 13, S 1 bis S 18 TVöD,
Auszubildende (TVAöD) und Praktikanten (TVPöD)
  25,00 €        für E 14 bis E 15 Ü TVöD (tatsächlich      Kindergeld gezahlt)
Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen und Teilzeitkürzung.

Hochrechnungen für die Gemeinde Kirchheim b. München bei Vollausschöpfung mit der Beschäftigtenzahl zum 30.11.2019

~ 45.200 €/Monat                > Mehrkosten in Höhe von 29.370 €/mtl.

Im Haushalt 2020 müssten 474.000 € zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden,
um die Großraumzulage, wie im Tarifvertrag abgeschlossen, umzusetzen.
Im Rahmen der Haushaltssatzung sollte für 2020 eine Entscheidung getroffen werden, ob die Gemeinde Kirchheim b. München die Großraumzulage für Ihre Beschäftigten zu den aufgeführten Regelungen einführt und damit die Mehrkosten in die Haushaltssatzung aufgenommen werden sollen. Eine Anwendung für Beamte ist derzeit nicht möglich.
Nach Information der Geschäftsleitung wurde beim Geschäftsleitertreffen am 16.10.2019 die Einführung der Großraumzulage thematisiert. Hierzu herrschte Einigkeit, dass die Landkreisgemeinden an dieser Zulage nicht vorbeikommen. Insbesondere soll durch ein einheitliches Lohnniveau in den Landkreisgemeinden vermieden werden, dass man sich gegenseitig Fachkräfte abwirbt.
Nach Anfrage in den Nachbargemeinden Aschheim, Poing, Feldkirchen, Garching b. München,  Unterföhring und dem Landratsamt München wird hier über die Einführung in den Gremien im Zuge der Haushaltsplanung bzw. teilweise im Voraus auf politische Anregung beraten und beschlossen. Die Empfehlungen der Verwaltungen sind einheitlich für die Großraumzulage.

Die Gemeinde Kirchheim verfügt derzeit nur über sehr wenige Mitarbeiterwohnungen (lediglich die Hausmeister haben eine Dienstwohnung). Neueinstellungen kann keine Wohnung in Aussicht gestellt werden und bestehendem Personal kann keine größere oder generelle Wohnung im Gemeindegebiet angeboten werden. Damit gestaltet sich die Mitarbeitergewinnung und -erhaltung meist schwierig. Durch die Einführung der Großraumzulage könnten beide Bereiche unterstützt werden und die Gemeinde Kirchheim b. München auch ohne zu vergebenden Wohnraum sich als sozialer und finanziell attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
Die Arbeitsmarktzulagen können neben der Großraumzulage weiter bezahlt werden.
Der Arbeitgeber muss eine Entscheidung zwischen Ballungsraumzulage und Großraumzulage treffen, es dürfen nicht beide Zulagen parallel gezahlt werden.
Des Weiteren ist es möglich nach KAV-Ermächtigung die Zulage nicht im vollen Umfang zu zahlen, und nur einen Teilbetrag festzulegen. Dies wäre unter Punkt 3. in der Beschlussempfehlung aufzunehmen.
Ebenso muss der Arbeitgeber festlegen, ob die Zulage Zusatzversorgungspflichtig ist. Zusatzversorgung ist die betriebliche Zusatzrente, die jeder Tarifbeschäftigte nach einer Mindestansparung von 60 Monaten, ab Bezug der Regelaltersrente, zusätzlich von der Versorgungskasse ausgezahlt bekommt. In der Hochrechnung wurde der Betrag für die Zusatzversorgung bereits berücksichtigt (1.900 €uro/mtl. – 22.800 €uro/jährlich)
Letztendlich obliegt die Entscheidung dem Gemeinderat unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit, was man den Beschäftigten zukommen lassen will. Der Finanzausschuss kann hier nur vorberatend tätig werden.

Der Personalrat der Gemeinde Kirchheim b. München hat am 09.12.2019 einen schriftlichen Antrag auf vollumfängliche Gewährung einer Großraumzulage beim Ersten Bürgermeister eingereicht.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2020 aufzunehmen und die Finanzplanung der kommenden Jahre anzupassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen empfiehlt dem Gemeinderat die Gewährung der Großraumzulage wie folgt zu genehmigen:
  1. Die Gemeinde Kirchheim b. München gewährt den Beschäftigten eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung.
  2. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses der KAV Bayern vom 09.07.2019
  3. Die Höhe der Zulage beträgt (muss im Beschluss aufgenommen werden, wenn ein anderer Betrag gewählt werden soll – wenn nicht kann dieser Punkt entfallen!)
  4. Die Großraumzulage ist nicht zusatzversorgungspflichtig. (Entscheidung)
  5. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos
  1. und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind,
  2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
  1. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widderrufen,
  1. wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist,
  2. wenn die nach dem Gesetz erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt nachgewiesen wird (§ 22 KommHV; die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann)
  1. Für die Beamten der Gemeinde Kirchheim b. München wird weiterhin der Art. 94 BayBesG angewendet, bis der Freistaat eine rechtliche Möglichkeit schafft, diese durch die Großraumzulage München zu ersetzen.

Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Änderungsverträge mit den Tarifbe- schäftigten und mit der Auszahlung der Großraumzulage München sowie der  kinderbezogenen Zulagenanteile entsprechend den Vollzugshinweisen des Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beauftragt.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei vollständiger Umsetzung der Großraumzulage (anstelle der Ballungsraumzulage) ist mit jährlichen Mehrkosten von 474.000 € zu rechnen. Dies wurde bei der Haushaltsplanung 2020 vorsorglich berücksichtigt und im Unterabschnitt 0200 (HHSt. 0200.4140) als Deckungsreserve eingestellt.

Dokumente
Antrag Großraumzulage und Sachbezug Mittagessen (.pdf)
Sonderrundschreiben 4/2019: TV-EL und Großraumzulage München (.pdf)

Datenstand vom 09.01.2020 12:02 Uhr